Raumplanung / Wohnen

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das Schritt für Schritt der Profitmacherei und Spekulation entzogen werden soll. Um der Gentrifizierung entgegenzuwirken, soll der Kanton aktiv günstigen Wohnraum schaffen und genossenschaftliches bzw. gemeinnütziges Bauen fördern. Unsere Wohnraumpolitik orientiert sich am Konzept des Co-Housing. Dieses zeichnet sich insbesondere durch selbstverwaltete Gemeinschaftseinrichtungen aus. Grundlegendes Ziel ist es, gemeinschaftlich zu verrichten und zu teilen, was oft allein gekauft oder produziert wird. Damit sollen alltägliche Haushaltsarbeiten vereinfacht und die Tätigkeiten durch die gemeinsame Verrichtung sinnhaft aufgewertet werden.

​Um das Verkehrsaufkommen, den Energieverbrauch und die Zersiedelung mittelfristig zu reduzieren, ist es notwendig, dass Arbeits- und Wohnort wieder näher zusammenrücken. Arbeitsplätze sollen in der Nähe des Wohnraums angesiedelt werden und von Menschen aus dem näheren Umkreis besetzt werden. Gleichzeitig hinterfragen wir die Wachstumsstrategie des Kantons, wenn es darum gehen soll, durch Standortwettbewerb und Steuersenkungen zusätzliche Firmen und Arbeitsplätze in Bern anzusiedeln.

  • Der Kanton kann mit seiner Bodenpolitik den Wohnraum und die Preisentwicklung stark beeinflussen. Deshalb soll der Kanton kein Land mehr verkaufen, sondern nur noch im Baurecht abgeben. Um den Einfluss effektiv geltend zu machen, müssen die Verträge verpflichtende Bedingungen enthalten, die günstigen und ökologischen Wohnraum festschreiben.
  • Zur Verhinderung weiterer Zersiedelung insbesondere im ländlichen Raum und in den Agglomerationen soll ein Verbot für den Bau neuer Shoppingcenter, Freizeitparks und ähnlicher Anlagen, die einerseits grossen Landverschleiss verursachen und andererseits zu grossem Mehrverkehr auf der Strasse führen, im kantonalen Raumplanungsgesetz verankert werden.
  • Benötigt der Kanton seine Liegenschaften nicht mehr, sollen die Gemeinden ein Vorkaufsrecht oder Nutzungsrecht von kantonalen Liegenschaften erhalten. Die Liegenschaften sollen nicht einfach an den Meistbietenden veräussert werden, sondern wenn möglich im Besitz der öffentlichen Hand (Kanton oder Gemeinden) oder gemeinnützigen Akteuren (Genossenschaften) ohne Renditedruck bleiben.
  • Viele Eigentumswohnungen und -häuser bleiben un- bzw. untergenutzt, z. B. wenn die Kinder ausziehen. Der Kanton soll mittels regionaler Förderprogramme die Menschen motivieren, diesen Wohnraum zu vermieten oder in geeigneten Wohnraum umzuziehen.
  • In Zeiten akuter Wohnungsnot und steigender Mietpreise soll die Zwischennutzung von leerstehenden Gebäuden wie z. B. Fabrikool toleriert werden. Der Kanton soll Hauseigentümer*innen, deren Liegenschaften länger als 6 Monate leerstehen, zur Vermietung bzw. Zwischennutzung verpflichten. Zwischennutzungen sollen aber von den Eigentümer*innen nicht dazu missbraucht werden können, noch mehr Profit aus den Häusern zu pressen, die nicht regulär vermietbar sind.
  • Der Kanton soll sich bei der Räumung von besetzten Liegenschaften am sogenannten „Zürcher Modell“ orientieren: Besetzte Liegenschaften dürfen erst dann polizeilich geräumt werden, wenn eine rechtskräftige Abbruch- oder Baubewilligung vorliegt, der Baubeginn unmittelbar bevorsteht oder eine rechtmässige Nutzung belegt werden kann.
  • Der Kanton soll sogenannte „experimentelle“ Wohnformen wie Wagenplätze etc. fest in der kantonalen Raumplanung verankern. Wagenplätze und Sonderzonen wie in Bern-Riedbach ermöglichen dichtes, unkompliziertes Wohnen. Auf Bundesebene soll sich der Kanton für die Anerkennung von mobilen Wohnformen einsetzen, bspw. durch die Überprüfung der Dauer für bewilligungsfreie Fahrnisbauten (mehr als 3 Monate).
  • Bern soll endlich genügend Stand-, Durchgangs- und Transitplätze für (in- und ausländische) Fahrende und andere Menschen, die sich einer mobilen Lebensweise verschrieben haben, zur Verfügung stellen. Gemeinden, die sich bei der Realisierung von Plätzen nicht kooperativ zeigen, sollen dazu verpflichtet werden können, sich an nicht gedeckten Folgekosten (Betreuung, Betrieb und Unterhalt der Plätze) von Plätzen in anderen Gemeinden zu beteiligen.