Ein Leben in Würde und Freiheit ist nur möglich, wenn die materielle und soziale Sicherheit aller Menschen gewährleistet ist. Deshalb sind existenzsichernde Einkommen, gute Leistungen der öffentlichen Versicherungen (wie z. B. AHV, IV oder ALV) und der Sozialhilfe elementarer Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft. Die AHV wird aktuell immer schwächer und es braucht eine Veränderung bei unserem Rentensystem, welche allen eine Rente in Würde ermöglicht: Aus diesem Grund unterstützen wir die nationalen Bestrebungen, eine Volksinitiative zu lancieren, welche die AHV stärkt und die sogenannte zweite Säule (Pensionskasse) in der ersten Säule (AHV) integriert und in der Übergangszeit die Besitzstandswahrung der Altersguthaben aus den Pensionskassen garantiert.
- Bei der Sozialhilfe darf nicht weiter gekürzt werden. Die Ansätze gemäss SKOS-Richtlinien müssen das absolute Minimum sein! Statt Menschen in Not, die von der IV oder Sozialhilfe unterstützt werden, zu bespitzeln, sollen die Detektiv*innen in die Steuerfahndung umgeteilt werden. Dort liegt viel mehr finanzielles Potential brach; zudem sind die Steuerhinterziehungen von Wohlhabenden deutlich verwerflicher als die kleinen Notlügen von Bedürftigen.
- Wir wehren uns gegen weitere Kürzungen bei den Prämienverbilligungen. Diese sind ein wichtiges Instrument, um die finanziell angespannte Situation von ärmeren Bewohner*innen und Familien zu entlasten. Zudem fordern wir, dass die finanziellen Mittel zur Ermöglichung von Prämienverbilligungen allgemein erhöht werden sollen.
- Um die ständig steigenden Krankenkassenprämien in den Griff zu bekommen, erachten wir zudem eine Einheitskasse als unumgänglich. Weil die Einheitskasse auf Bundesebene bis jetzt keine Chance hatte, fordern wir, dass der Kanton Bern hier voranschreitet und eine solche auf kantonaler Ebene einführt.
- Wir fordern, dass im Kanton Bern Kleinkinderbetreuungsbeiträge für Familien mit tiefem Einkommen, die sich persönlich der Pflege und Erziehung ihrer Kleinkinder widmen, eingeführt werden. Diese sollen gegen Antrag für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr ausbezahlt werden und so einen wichtigen Beitrag leisten, dass Kleinkinder nicht zu Sozialhilfeabhängigkeit führen.