Gesundheit ist nicht bloss die Abwesenheit von Krankheit, sondern beinhaltet geistiges und körperliches Wohlbefinden. Der Zugang zu medizinischer Versorgung, Prävention und Information muss für alle gewährleistet sein. Weniger Stress und mehr frei verfügbare Zeit steigern das Wohlbefinden. Weniger Leistungsdruck am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Faktor zur Prävention von Krankheiten. Dies kann zum Beispiel mittels Verkürzung der Arbeitszeit erreicht werden und damit einhergehend mittels Aufstockung personeller Ressourcen. Dies ist insbesondere auch im Gesundheitsbereich wichtig, da dort oft Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen herrschen, die alles andere als gesundheitsfördernd sind.
- Die Gesundheitsversorgung soll möglichst dezentral organisiert sein, was den Zugang zu medizinischer Versorgung verbessern soll. Zudem können so auch Bezugspersonen aus dem nahen Umfeld, welche über wenig Budget verfügen, ihre Angehörigen im Spital besuchen. Soziale Kontakte sind wichtig für den Genesungsprozess. Einzig wenn es um spezialisierte Eingriffe geht, macht eine Zentralisierung in bestimmten Spitälern Sinn.
- Auch betagte Menschen und/oder Personen mit einer geistigen, psychischen oder irreversiblen physischen „Beeinträchtigung“ haben das Recht auf eine gute Versorgung. Dazu gehört bei stationären Einrichtungen auch ausreichend ausgebildetes Personal. Die Sparübungen auf Kosten dieser Personengruppen sind rückgängig zu machen.
- Bei stationären Einrichtungen führen zunehmend profitorientierte Unternehmen die Einrichtungen. Der Profit kann nur durch Qualitätseinbussen beim Angebot und der Betreuung der alten Menschen erfolgen. Der Kanton Bern soll dem entgegenwirken und keine Institutionen mehr unterstützen, welche Profite generieren. Von Fallpauschalen ist abzusehen.
- Die psychiatrisch-psychotherapeutische Grundversorgung aller Menschen soll gewährleistet sein, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Insbesondere für Menschen mit Fluchterfahrungen ist es absolut notwendig, dass ihnen dieser Zugang nicht verwehrt bleibt.
- Der Zugang zu angemessenen medizinischen Unterstützungsangeboten ist auch wesentlich vom Sprachverständnis abhängig. Wir fordern, dass fremdsprachige Personen auf einen Dolmetscher*innendienst zurückgreifen können. Dieser soll durch öffentliche Gelder finanziert werden.
- Zahnarztkosten werden zu einem grossen Teil von den Patient*innen selbst bezahlt. Dies hat zur Folge, dass insbesondere einkommensschwache Personen bei der Zahnbehandlung sparen und dadurch langfristig die Kosten noch mehr in die Höhe treiben. Deshalb fordern wir eine kantonale Zahnversicherung, welche, wie von der Waadtländer Regierung vorgeschlagen, über eine Zuckersteuer auf Süssgetränken finanziert wird.