Abstimmungen vom 25.11.2018

Eidgenössisch

VOLKSINITIATIVE «FÜR DIE WÜRDE DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN NUTZTIERE (HORNKUH-INITIATIVE)» – JA

Ja zur Verminderug von Tierleid. Die AL ist der Meinung, dass auf die brutale Ausbrennung bei horntragenden Kühen, Stieren, Ziegen und Ziegenböcken verzichtet werden soll. Aktuell wird das Horn den Kälbern und Kitzen im Alter von etwa zwei Wochen mit einem auf 700 Grad erhitzten Eisen ausgebrannt.

Die Hornkuh-Initiative verlangt, dass Halter*innen von horntragenden Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken finanziell unterstützt werden. Die AL hofft, dass mit der Initaitive wieder mehr Tiere ihre Hörner behalten dürfen und unterstützt deshalb das Anliegen.

VOLKSINITIATIVE «SCHWEIZER RECHT STATT FREMDE RICHTER (SELBSTBESTIMMUNGSINITIATIVE)» – NEIN

Nein zur Anti-Menschenrechtsinitiative! Die SVP will mit dieser Initiative die Möglichkeit verbieten, dass in der Schweiz verurteilte Personen an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen können.

Die Menschenrechte sind eine elementare Grundlage und es ist unabdingbar, dass deren Einhaltung und Respektierung überwacht wird. Dabei geht es auch um den Schutz der Grundrechte und den Schutz der Bürger*innen vor Willkür durch den Staat.

Die AL ist der Meinung, dass es Grundsätze gibt, die nicht verhandelbar sind bzw. nicht verhandelbar sein sollen – dazu gehören auch die Menschenrechte. Deshalb sollen diese nicht über direktdemokratische Mittel abgeschafft werden können.
Die Missachtung von Menschenrechten soll nicht durch populistische Hetze ermöglicht werden. Deshalb NEIN!

ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DEN ALLGEMEINEN TEIL DES SOZIALVERSICHERUNGSRECHTS (ATSG)(GESETZLICHE GRUNDLAGE FÜR DIE ÜBERWACHUNG VON VERSICHERTEN) – NEIN

Auch diese Gesetzesvorlage greift Grundrechte an: der Schutz der Privatsphäre und die Verhältnismässigkeit werden missachtet.

Private Versicherungsdetektive können Empfänger*innen von Sozialversicherungsleistungen (AHV, EL, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung) unter Generalverdacht ungeniert, ungehindert und unkontrolliert bespitzeln. Jede*r von uns kann bespitzelt werden, auch in den eigenen vier Wänden.

Das Gesetz öffnet Tür und Tor für Willkür. Die AL ist auch der Meinung, dass Betrug bekämpft werden soll, (man denke an all die reichen Steuerschwindler*innen, welche sich ungehindert weigern, sich angemessen an den öffentlichen Ausgaben zu beteiligen). Aber: mit dieser Gesetzgebung können Versicherungen Privatdetektiven Bespitzelungsaufträge geben, anstatt dass ein*e Richter*in darüber entscheidet, ob es einen hinreichenden Verdacht gibt, welcher eine Überwachung rechtfertigen würde. Deshalb NEIN zu diesem Gesetz!

Kantonal

ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES – NEIN

Keine Steuergeschenke für Grosskonzerne! Die AL empfiehlt die Ablehnung des Steuergesetzes.

Es ist die Grundlage dafür dass den Konzernen mit dem höchsten Gewinn Steuergeschenke gemacht werden können, während dem ungeniert Sozialabbau bei Spitex, im Behinderten- und Sozialbereich, bei Bildung und Gesundheit betrieben wird.

Das Gesetz ist die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III), die deutlich abgelehnt worden ist auf kantonaler Ebene. Die Vorlage missachtet die deutliche Ablehnung der USR III in krasser weise. Wird die geplante Steuergesetzrevision umgesetzt, fehlen dem Kanton pro Jahr 103 Millionen in der Staatskasse und auch in den Kassen von Gemeinden und Kirchgemeinden fehlen jährlich 58 Millionen.

KREDIT FÜR DIE UNTERBRINGUNG UND BETREUUNG VON UNBEGLEITETEN MINDERJÄHRIGEN ASYLSUCHENDEN 2018–2020 – JA

Bei der kantonalen Abstimmung über den Kredit für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) ist es wichtig, ein deutliches Signal in die Urne zu legen. Ein JA für eine nur annähernd alters- und bedürfnisgerechte Betreuung von besonders verletzlichen, minderjährigen und zufluchtssuchenden Menschen.
Die JSVP hat die erneute Gelegenheit für populistisches Schattenboxen gesehen und gegen den eigentlich unbestrittenen und wichtigen Kredit für die Unterbringung und Betreuung von UMA 2018-2020 das Referendum ergriffen – deshalb kommt es nun überhaupt zur Abstimmung.

Der Kredit dient dazu, unbegleitete, minderjährige Asylsuchende weiterhin in Institutionen unterzubringen, wo sie altersgerecht betreut werden können. Sie haben eine lange, harte Odyssee hinter sich und mussten und müssen heftige Erlebnisse verarbeiten. Dafür braucht es eine angemessene und kompetente psychische Betreuung. Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz, noch mehr, wenn sie in einem fremden Land und einer fremden Kultur aufwachsen. Mit einem JA zur Vorlage wird diese Betreuung und dieser Schutz zumindest im Ansatz gewährleistet.

Städtisch

NEUE SCHULINFORMATIK «BASE4KIDS2»: INVESTITIONS- UND VERPFLICHTUNGSKREDIT – JA

Die in den berner Schulen verwendeten Geräte und Software erfüllen die Ansprüche des Lehrplan 21 nicht. Mit diesem Kredit soll eine neue Lernplattform neue Geräte und Server beschaffen werden, und die Betriebs- und Unterhaltskosten sichergestellt werden. Der Investitionskredit (Beschaffung) und der Verpflichtungskredit (Unterhalt) sind je grob 12 Mio und ist für die nächsten fünf Jahre.

Die AL ist nicht erfreut, dass die Stadt auf Apple-Tablets und Betriebssysteme setzt, begrüssen jedoch, dass Open Source Software genutzt werden wird. Wir empfehlen ein JA.

BUDGET 2019 DER STADT BERN – STIMMFREIGABE

Der Einfluss auf einzelne Ausgaben ist für die Stimmbevölkerung im Rahmen des Budgets nicht möglich. Das ist und bleibt unbefriedigend. Abgestimmt wird über Produktegruppen. Innerhalb dieser kann jedoch der Gemeinderat machen, wie es ihn dünkt. Eine Ablehnung des Budgets würde jedoch vermutlich als Sparauftrag insbesondere im Sozialen und in der Kultur interpretiert – und dort sind Sparmassnahmen nicht angebracht. Deshalb Stimmfreigabe!

NATURGEFAHRENPLAN: ERLASS DES NATURGEFAHRENPLANS UND TEILREVISION DER BAUORDNUNG DER STADT BERN – JA

Hier geht es um rein technisches Geschäft – Damit die Naturgefahrenkarte des Kantons Bern in die städtische Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich überführt werden kann, braucht es eine Gesetzesänderung: nur so können Vorschriften festgehalten werden, welche eingehalten werden müssen, wenn es bspw. um Bauvorhaben handelt, in denen erhöhte Gefahr für Hochwasser besteht. Die Stadt Bern setzt mit dieser Änderung einzig kantonale Vorschriften auf Gemeindeebene um – Vorschriften, die uns sinnvoll erscheinen, deshalb empfehlen wir ein JA in die Urne zu legen.

Begriffe und Messweisen im Bauwesen: Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern – JA

Die technische Anpassung der Begriffe und Messweisen trägt dazu bei, dass in allen Kantonen, die der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe beigetreten sind, die Begriffe im Bauwesen gleich verstanden und die Messweisen gleich gehandhabt werden. Die Gemeinden müssen die kantonale Verordnung bis 2020 umsetzen, das wird hier gemacht.

Kurz, es gibt eigentlich keine neuen Vorschriften sondern nur neue Begriffe: so heissen „An- und Nebenbauten“ neu „Kleinbauten“ und „Anbauten“. Dass in allen Gemeinden die selben Begriffe für die selben Sachen verwendet werden, erscheint uns für diejenigen Personen, die sich aus irgendwelchen Gründen mit Bauordnungen auseinandersetzen als hilfreich. Deshalb empfehlen wir ein JA.