Eidgenössisch
Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)“ → JA
Die glücklichen Tiere, die uns aus den Werbungen bekannt sind, täuschen über die Tatsachen hinweg, dass die grosse Mehrheit der tierischen Produkte, die wir konsumieren unter unwürdigen Verhältnissen produziert werden. Die Tiere fristen ihr kurzes Leben zusammengepfercht in fabrikähnlichen Mastbetrieben. Die Massentierhaltungsinitiative fordert, was in der Verfassung schon festgeschrieben ist: Die Würde des Tieres soll endlich auch in der Landwirtschaft respektiert werden und die Tiere bedürfnisgerecht gehalten werden.
Als Nebeneffekt führt die Annahme der Initiative auch zu mehr Nachhaltigkeit, weil eine artgerechte Haltung notwendig die Zahl der Nutztiere senkt und somit die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft reduziert werden und weniger hochwertige Ackerflächen für Futtermittel verschwendet werden.
Deshalb empfiehlt die AL ein Ja in die Urne zu legen.
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21) → 2 x NEIN
Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen. Mit der einen Vorlage wird die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöht. Diese Erhöhung ist eine Verfassungsänderung, über die zwingend abgestimmt werden muss. Mit der anderen Vorlage werden die Leistungen der AHV angepasst. Gegen diese Anpassungen wurde von linker Seite und den Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.
Zwar besteht bei der AHV tatsächlich Reformbedarf. Doch das Hauptproblem der ersten Säule ist das tiefe Rentenniveau. Obwohl die Verfassung seit bald einem halben Jahrhundert existenzsichernde Renten verspricht, beträgt sie heute maximal 2370 Franken pro Monat. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist unsozial und belastet Menschen mit tiefen Einkommen und ist darum abzulehnen. Eine fortschrittliche AHV-Reform müsste viel mehr die erste Säule gegenüber der zweiten Säule aufwerten.
Die Renten der Frauen sind oft so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Männer erhalten auch gemäss neusten Zahlen durchschnittlich doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie Frauen. Es braucht deshalb jetzt echte Fortschritte bei der Gleichstellung. Erst danach kann über eine Angleichung des Rentenalters für Frauen und Männer diskutiert werden.
Wer rechnet, stellt fest: die AHV ist solide und verlässlich. Für 92 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt sich eine starke AHV. Nur die 8 % der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Die AHV hat keine Schulden und schreibt schwarze Zahlen. Die düsteren Prognosen sind dank der positiven wirtschaftlichen Entwicklung nie eingetroffen. Die Vorlage ist mehrheitlich eine Abbauvorlage der Bürgerlichen auf Kosten der Frauen.
Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) → NEIN
Der Bundesrat hat beschlossen die Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen abzuschaffen. Konkret bedeutet dies mehrere 100 Millionen Franken Steuerausfälle pro Jahr, welche in der Bundes- und dadurch auch in den Kantonskassen fehlen würden. Gewinne aus Kapitalerträgen (z.B. Dividenden, Zinsen), Lottogewinnen, werden automatisch versteuert. Die Verrechnungssteuer kann Mensch zurückfordern, muss aber dazu seine finanziellen Daten angeben (Kontoauszug, etc.) Dadurch wird gewährleistet, dass Unternehmen und Personen ihre Kapitalgewinne offenlegen und korrekt versteuern müssen, da sie sonst die Verrechnungssteuer nicht zurückfordern können. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer würde Steuerhinterziehung und soziale Ungerechtigkeit weiter fördern. Zudem würden aufgrund der Kapitalverhältnisse nur Grossunternehmen und nicht KMU von der Abschaffung profitieren. Aus diesem Grund, und erst recht in Zeiten, wo überall zum Sparen angehalten wird, ist die Abschaffung der Verrechnungssteuer klar abzulehnen.
Kantonal
Änderung der Kantonsverfassung (Stimmrechtsalter 16) → JA
Mit der Vorlage wird darüber abgestimmt, ob Jugendliche ab 16 Jahren auf Kantons- und Gemeindeebene wählen und abstimmen dürfen. Um in ein politisches Amt gewählt zu werden gilt nach wie vor das Mindestalter von 18 Jahren. Der Grosse Rat hat dieser Verfassungsänderung im November 2021 mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt.
Politische Bildung ist wichtig und gehört als Thema in die obligatorische Schulzeit. Stimmrechtsalter 16 fördert die zeitgerechte Einbindung in gesellschaftliche Prozesse und die Kompetenzen für eine politische Partizipation. Je früher wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind, unsere Rechte und Möglichkeiten kennen und uns aktiv einbringen dürfen, desto selbstbestimmter können wir Entscheidungen mittreffen.
Politische Verantwortung wird heute bereits früh wahrgenommen. Jugendinitiierte Bewegungen wie Strike for Future und wachsende Jungparteien zeigen dies deutlich. Mit der Annahme der Vorlage haben wir die Möglichkeit, dieses Engagement ernst zu nehmen und mehr Berner*innen eine politische Stimme zu geben.
Die Möglichkeit auf Teilhabe und Mittbestimmung an gesellschaftlichen Prozessen gehören zu den Kernanliegen der AL-Politik.
Ökonomische, soziale und ökologische Krisen häufen sich und es ist höchste Zeit, dass die Zukunft von denjenigen mitbestimmt werden kann, die sie später auch tragen müssen. Mit einem JA zum Stimmrechtsalter 16 können wir als Kanton ein wichtiges Zeichen setzen.
Städtisch
Gesamtsanierung Volksschule Enge: Baukredit → JA!
Die AL empfiehlt den Baukredit zur Sanierung des Enge-Schulhauses zur Annahme.
Wir begrüssen, dass das Schulhaus zukünftig wieder als städtisches Schulhaus genutzt werden soll. Das denkmalgeschützte Haus soll nach der Sanierung hindernisfrei sein. Dazu sollen ökologische Verbesserungen getätigt werden – wie die Erschliessung mit Fernwärme und die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf der Turnhalle.
Der Baukredit ermöglicht der Stadt Bern erforderlichen Schulraum für bis zu elf zusätzlichen Klassen.
Gesamtsanierung Volksschule Schwabgut: Baukredit → JA
Die AL empfiehlt den Baukredit zur Sanierung des Schwabgut-Schulhauses zur Annahme.
Durch die Sanierung wird das Schulhaus wieder auf den neusten Stand gebracht und energetisch verbessert.
Mit der Sanierung wird Platz für fünf zusätzliche Klassen geschaffen.
Als besonders wichtig erachtet die AL das Augenmerk auf dem Aussenraum. Bei dessen Neugestaltung soll darauf geachtet werden, dass dieser von Kindern und Jugendlichen vielfältig genutzt werden kann und Anreize zum Spielen und Entdecken bietet.