Abstimmungen vom 18.06.2023

Eidgenössisch

Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen → NEIN

Am 18. Juni steht die OECD-Mindeststeuer zur Abstimmung in der Schweiz. Bei Annahme müssten grosse, internationale Unternehmen mindestens 15% Steuern auf ihre Gewinne bezahlen. Dies ab einem Umsatz von 750 Mio. SFr. Tönt alles zu schön um wahr zu sein? Ist es auch, denn: 75% der Mehreinnahmen erhalten die Kantone, welche die Unternehmen bisher tiefer als die 15% besteuert haben, wobei ein Teil dieser Summe in den nationalen Finanzausgleich fliessen würde. In diesen Kantonen soll das erhaltene Geld wiederum in die Wirtschaftsstandortförderung fliessen, was nichts anderes heisst, als dass die Konzerne ihre Steuern praktisch wieder zurückerhalten würden. Und auch der Bund verwendet einen Grossteil der Mehreinnahmen zur „Wirtschaftsstandortförderung“. Vereinfacht gesagt, Bund und Parlament fördern mit dieser Umsetzung den internationalen Steuerwettbewerb, belohnen die, welche sowieso schon immer die Umverteilung von unten nach oben praktizierten, und höhlen das (internationale) Solidaritätsprinzip einmal mehr aus!

Eine bessere Lösung als die Mehreinnahmen von geschätzten 1-2 Mrd. Sfr. über Umwege zurück an die Konzerne zu geben, wäre die Gelder in Sektoren wie Soziales/Pflege, Klimaschutz/Umweltschutz, Service Public fliessen zu lassen. Auch die Thematik von Reparationszahlungen durch die Schweiz an Menschen, welche unter den Besteuerten Grosskonzernen gelitten haben, wäre unter Umständen mitzubedenken. Dies aus dem Grund, dass es mehrere Unternehmen gibt, welche in der Schweiz „verhätschelt“ werden, und international Menschenrechte ignorieren (Stichwort Konzernverantwortung).

Es ist davon auszugehen, dass die Schweiz keine Strafzahlungen an die anderen OECD-Länder bezahlen möchte, weshalb die Chance gross ist, dass bei einem NEIN, Bund und Parlament eine bessere Lösung für die Verwendung der Mehreinnahmen erarbeiten.

Aus diesen Gründen empfehlen wir die Vorlage abzulehnen.

Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit → JA

Das Gesetz verankert Netto-Null endlich auf nationaler Ebene. Es werden überprüfbare Zwischenziele definiert und Massnahmen vorgesehen, um diese zu erreichen. Auch wenn der Zeithorizont 2050 bis Netto-Null erreicht werden soll, wenig ambitioniert ist und im Gesetz das eine oder andere Schlupfloch offen bleibt, sind wir doch der Überzeugung, dass es eidgenössisch schwierig wird ein besseres zu erreichen. Der längst überfällige gesetzliche Rahmen ist dringend nötig, um endlich einen Schritt weiter zu kommen und die wichtigen Akteure zu nötigen vorwärts zu machen.

Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes → JA

Auch wenn Covid-19 aktuell im Alltag nicht mehr sichtbar ist und sich das Leben weitgehend normalisiert hat, bleibt das Virus unberechenbar. Deshalb wurden einzelne Artikel des Covid-19-Gesetzes bis Juni 2024 verlängert. Die Verlängerung scheint uns sinnvoll, um die schnelle Handlungsfähigkeit des Bundes bei Bedarf aufrechtzuerhalten, auch wenn wir natürlich hoffen, dass keine weiteren Massnahmen notwendig werden.

Kantonal

Volksinitiative „Für eine kantonale Elternzeit“ → JA

Die Initiative für eine kantonale Elternzeit verlangt, dass im Kanton Bern eine 24-wöchige, bezahlte Elternzeit eingeführt wird. Diese Elternzeit soll zusätzlich zum bestehenden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub gelten. Je sechs Wochen der Elternzeit sollen für jeden Elternteil reserviert sein. Die restlichen zwölf Wochen können die Eltern frei unter sich aufteilen. Beziehen können sie die Elternzeit ab Geburt des Kindes bis zum Eintritt in den Kindergarten.

Die AL empfiehlt ein JA in die Urne zu legen:

Die Elternzeit unterstützt die Familie in der verletzlichsten Phase. Sie kann so das Risiko für psychische und physische Überlastung vermindern und vor allem auch die Beziehung zwischen beiden Elternteilen und dem Kind stärken. Zudem vereinfacht sie die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Care-Arbeit.

Änderung der Kantonsverfassung (Anpassungen bei den Schuldenbremsen) → JA

Der Kanton Bern hat eine Schuldenbremse, die verhindert, dass er neue Schulden machen kann. Im Bereich der Investitionen soll diese nun etwas weniger streng ausgelegt werden: Überschüsse aus Vorjahren sollen neu an anstehende Investitionen angerechnet werden dürfen, statt notwendig in den Schuldenabbau fliessen.

Die AL empfiehlt ein JA. Die aktuelle Schuldenbremse verhindert auch Investitionen, die für das Abwenden der Klimakrise notwendig sind. Durch die Anpassung wird die Planung im Bereich der Investitionen minimal flexibler. Bleibt nur noch zu hoffen, dass die Mehrheit vom Parlament zukünftig die Prioritäten bei den Investitionen richtig setzt.

Städtisch

Anstellungsbedingungen der Stadt Bern: Teilrevision des Personalreglements → JA

Das Personalreglement regelt die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bern. Das Personalreglement der Stadt Bern stammt aus dem Jahr 1991 und ist längst nicht mehr zeitgemäss. Die Teilrevision ist dringend nötig und adressiert diverse langjährige gewerkschaftliche Forderungen. Wichtige Erneuerungen betreffen u.a. einheitlichere und bessere Anstellungsbedingungen, gut geregelte und bezahlte Elternzeiten, einen Mindestlohn von 4’000 Franken und einen automatischen Teuerungsausgleich.

Über die Teilrevision wird abgestimmt, weil erfolgreich das Referendum ergriffen wurde. Das bürgerliche Referendumskomitee argumentiert dabei primär mit der finanziellen Lage der Stadt.

Wir finden klar: Die städtische Finanzlage darf nicht auf Kosten des Personals ausgehandelt werden. Auch ist es kein Argument, dass es städtischen Angestellten bereits jetzt „besser“ als Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft geht. Im Gegenteil, die Stadt nimmt hier ihre Verantwortung als Arbeitgeberin wahr und schafft faire und nachhaltige Arbeitsbedingungen, die auch in der Privatwirtschaft gelten müssen.

Parkkarten- und Parkiergebühren: Teilrevision des Gebürenreglements→ 2 x JA

Der Berner Stadtrat hat sich Ende 2022 für eine Erhöhung der Gebühren für öffentliche Parkplätze, sowie für Anwohner*innenparkkarten ausgesprochen. Im Vergleich zu anderen Städten in der Schweiz waren die bisherigen Parkgebühren sehr tief angesetzt. Zu einem Spottpreis wurde der öffentliche Raum für parkierte Autos verscherbelt. Die bürgerliche Autolobby hat gegen die Erhöhungen das Referendum ergriffen; darum kommt es nun zu den zwei Abstimmungen über die Parkgebühren in der Stadt Bern.

Die AL Bern setzt sich grundsätzlich für eine autoarme Stadt ein und befürwortet darum eine Erhöhung der Parkgebühren. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung würde die Stadt rund 3 Millionen Franken Mehreinnahmen generieren. Diese können für dringend benötigte umweltpolitische Massnahmen eingesetzt werden.

Betriebsbeiträge an vier Kulturinstitutionen für die Jahre 2024–2027: Verpflichtungskredit Bernisches Historisches Museum, Bühnen Bern, Kornhausbibliotheken und Dampfzentrale Bern → 4 x JA

Die Stadt Bern unterstützt verschiedene Kulturinstitutionen mit Subventionsbeiträgen. Die vorgelegten Verpflichtungskredite gelten jeweils für vier Jahre. Der Stadtrat und der Gemeinderat haben bereits Kredite für 21 Institutionen bewilligt. Die Verpflichtungskredite für das Bernisch Historische Museum, Bühnen Bern, die Kornhausbibliotheken und die Dampfzentrale unterliegen aufgrund ihrer Höhe der Volksabstimmung.

Das Querschnittthema der Kulturbotschaft 2024-2027 ist die Nachhaltigkeit. Damit stehen die gesellschaftliche Solidarität, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die ökologische Verantwortung im Zentrum der Kulturförderung. Wir begrüssen die damit verfolgte Stossrichtung. Zudem werden in der Kulturbotschaft die Schwerpunkte der Diversität und der kulturellen Vielfalt festgeschrieben, was ein wichtiger Schritt für eine vielfältige, partizipative und diskriminierungsfreie Kulturszene darstellt. Kultur soll für alle zugänglich sein. Die städtischen Subventionen stellen eine wichtige Grundlage dar, um dieses Ziel zu ermöglichen.

Viererfeld/Mittelfeld: Abgabe von Land im Baurecht an die Hauptstadtgenossenschaft Bern → JA und an die Mobiliar Asset Management AG (Mobiliar) → NEIN

Es ist bei Leibe nicht die erste Abstimmung zum Thema Viererfeld. Der langwierige und komplexe politische Prozess zur Bebauung des Vierer- und Mittelfelds zieht sich. Nun soll darüber abgestimmt werden wer zwei von insgesamt sechs Parzellen der ersten Bauphase bebauen darf. Der Gemeinderat hat eine Auswahl getroffen und präsentiert uns ein sehr ungleiches Paar: Da wäre einmal die Hauptstadtgenossenschaft, die sich verpflichtet gemeinnützige Wohnungen zu bauen. Das heisst, für diese Wohnungen dürfen künftig nur kostendeckende Mietpreise verlangt werden. Zum anderen haben wir die Mobiliar, die bei ihren zu bauenden Wohnungen, so viel Miete verlangen darf wie sie will. Der AL Bern ist nicht klar, wie in Zeiten von Wohnungsnot und Spekulation, überhaupt noch ein Quadratmeter Bauland im Besitz der Stadt Bern für nicht-gemeinnützigen Wohnungsbau abgegeben werden sollte. Wir empfehlen daher lediglich die Abgabe der Landfläche an die Hauptstadtgenossenschaft anzunehmen.

Genereller Entwässerungsplan: Rahmenkredit für mittelfristige Massnahmen → JA

Wir stimmen über einen Verpflichtungskredit von 110 Millionen Franken für diverse Massnahmen für den Erhalt und die Optimierung der städtischen Abwasseranalgen ab. Dieser Kredit wird durch die bestehenden Gebühren für Abwasser finanziert. Die AL Bern erachtete den generellen Entwässerungsplan der Stadt Bern als sinnvoll und empfiehlt diesen Kredit zu sprechen.

Sanierung Kornhausbrücke: Verpflichtungskredit → JA

Wir stimmen über einen Verpflichtungskredit von 9.7 Millionen Franken für die Sanierung der Kornhausbrücke ab. Die Kornhausbrücke ist sanierungsbedürftig. Es ist geplant die Sanierung Ende 2024 zu beginnen und innerhalb von 12 Monaten abzuschliessen. In einer zweiten Phase von 2026-29 soll dann der Korrosionsschutz instandgesetzt werden. Die AL Bern erachtete es als notwendig die Kornhausbrücke zu sanieren und empfiehlt diesen Kredit zu sprechen.

Aufwertung des Strassenraums im Zuge des Ausbaus des Fernwärmenetzes: Rahmenkredit→ JA

Im Zuge des Ausbaus des Fernwärmenetzes in der Stadt Bern durch die EWB, werden Strassen und Plätze aufgebrochen und mittels Tunnelsystem die neuen Fernwärme Leitungen verlegt.

Da für diesen Prozess ohnehin die Beläge aufgebrochen werden, will die Stadt Bern die Gelegenheit nutzen um den Raum gleich neu zu gestalten.

Hierzu wird ein Budget von 48.2 Millionen Franken beantragt. Wozu wird dieser Betrag denn genutzt? Es soll das Stadtklima und die Aufenthaltsqualität verbessert werden.

Dies bedeutet, Entsiegelung von momentan zugeteerten Flächen, Begrünung wo es möglich ist und Regenwasser soll zurückgehalten werden. Alle drei Punkte spielen eine wichtige Rolle für ein nachhaltiges und gesundes Ökosystem. Die Biodiversität und Beschattung werden hierbei gefördert.
Um den Aufenthalt auf den Strassen zu verbessern, will die Stadt die Trottoirs verbreitern und Radstreifen markieren. An gewissen Stellen soll auch lärmarmer Strassenbelag verlegt werden, um den Verkehrslärm zu reduzieren. Ein Zentraler Punkt ist auch die Erhöhung der Schulwegsicherheit.
Ein Nachteil ist sicher die Anpassungen im Verkehrsmanagement und der Verkehrstechnik. Hierbei werden Gelder für Ampelsysteme, anstelle von Fahrverbots Schildern und Tempo 20 Limitierungen mit einfachem Rechtsvortritt, verschwendet.

Betroffen sind vorwiegend die Länggasse und der Westen von Bern. Besonders im Westen besteht ein grosser Aufholbedarf bei Fahrradwegen, Entsiegelung der Böden und Begrünung des Strassenraums.

Da die Stadt auch Vorsieht mit den Quartieren, Einzelheiten der Projekte zu erarbeiten, empfehlen wir ein Ja zum Rahmenkredit für die Aufwertung des Strassenraums.