Eidgenössisch
Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021: JA
Eigentlich ist es unfassbar, dass überhaupt über eine solche Vorlage abgestimmt werden muss: Es geht um die rechtlichen Grundlagen, damit der Bund Steuern wie die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer erheben darf. Die machen rund zwei Drittel aller Einnahmen des Bundes aus.
Die neoliberal-konservative Mehrheit hat schon früher das Recht des Bundes, diese Steuern zu erheben, bis 2020 befristet. Mit der Vorlage wird es wiederum für 15 Jahre bis 2035 befristet. Obwohl diese ideologische „Krämer“-Haltung zu verurteilen ist: Eine Ablehnung wäre ein grosses Experiment mit klar negativen Folgen: Der Staatshaushalt müsste drastisch gekürzt werden, bei den gegebenen politischen Mehrheitsverhältnissen wohl zulasten von Bildung, sozialer Wohlfahrt, Gesundheit, öffentlichem Verkehr und Umweltschutz. Zehntausende von Leuten könnten ihre Stellen verlieren. Alles andere als ein JA zu dieser Vorlage wäre mehr als nur das Spielen mit dem Feuer.
Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» (Abschaffung der Billag-Gebühren): NEIN
Auch diese Vorlage ist aus ähnlichem Holz geschnitzt: es geht weniger um die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren, als darum dass dem Bund verfassungsmässig verboten wird, fortan jegliche Gebühren für Radio und Fernsehen zu erheben oder Programme und Sendungen (ausser in Krisenzeiten) zu subventionieren. Die Befürworter wollen nicht nur die SRG zerschlagen, sie wollen den gesamten Mediensektor ausschliesslich den privaten Anbietern vorenthalten. Für die Konsument*innen würde das einerseits noch mehr Werbung und seichte, apolitische Unterhaltungsprogramme bedeuten. Andererseits würden die zumindest teilweise ausgewogenen Informationssendungen der SRG, kulturelle Inhalte sowie unabhängige Sender (wie z.B. Radio RaBE) und solche in Randregionen wegfallen, weil sie nicht mehr subventioniert werden dürfen.
Mag halten von der SRG, was immer man* will: Tatsache ist, dass die Finanzierung der SRG als öffentlichem Verein und der privaten Radio- und Fernsehstationen über Gebühren von Privaten und Unternehmen ein Beitrag zur Solidarität zwischen den Sprachregionen und letztlich finanzielle Umverteilung von den reichen Zentren in strukturschwächere Randregionen ist. Genau deshalb sind die Radio- und Fernsehgebühren den neoliberal-libertären Initianten* ein Dorn im Auge und genau deshalb müssen alle solidarischen und progressiven Kräfte ein klares NEIN in die Urne legen. Anstelle der unsozialen Kopfsteuer sollten in Zukunft die Gebühren einkommensabhängig ausgestaltet werden (z.B. indem sich die Gebührenhöhe nach bestimmten Einkommens- und Vermögensklassen berechnet). Kurzfristig sollten neben Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen auch Bezüger*innen von Sozialhilfe sowie von Prämienverbilligungen gestaffelt von der Gebührenpflicht befreit werden.
Kantonal:
Für demokratische Mitsprache – Lehrpläne vors Volk: Stimmfreigabe
Die Initiative fordert, dass Lehrplanänderungen vom Grossen Rat abgesegnet werden müssen und dem fakultativen Referendum unterstellt sind.
Die Funktion von Lehrplänen ist es einerseits die Inhalte und Kompetenzen festzulegen, die alle Kinder am Ende ihrer Schulzeit kennen respektive beherrschen müssen. Andererseits sind sie ein Kommunikationsmittel nach aussen, welches das Vertrauen zur Schule sicherstellen soll. Vertrauen kann allerdings nur hergestellt werden, wenn die Inhalte und Kompetenzen von der Bevölkerung breit abgestützt sind oder noch drastischer formuliert: Lehrpläne sind als Kommunikationsmittel nutzlos, wenn die Menschen dem, was da steht, nicht vertrauen. Dementsprechend ist mehr Mitsprache bei den Grundzügen der Lehrpläne eigentlich richtig. Wenn man den Lehrplan 21 betrachtet, der in erster Linie ein technokratisches Instrument ist, das an der Realität in den Schulen vorbeischiesst und offensichtlich nicht in der Lage ist, das nötige Vertrauen in der Bevölkerung herzustellen, dann wird deutlich, wie wichtig mehr Mitsprache bei den Lehrplänen ist.
Allerdings stellt sich die Frage, ob Abstimmungen das geeignete Mittel sind, um diese Mitsprache zu erreichen. Lehrpläne sind komplex und können nicht auf einfache Ja/Nein Abstimmungen reduziert werden, deshalb muss die Mitbestimmung vorher, in der Erarbeitungsphase geschehen und nicht erst bei den fertigen Lehrplänen. Abstimmungen über fertige Lehrpläne öffnen dem Populismus, wie die Vergangenheit und dieser erneute Versuch zeigt, insbesondere aus dem rechts-religiösen Lager eine neue Kampfarena, die weder der Schule noch dem Kindeswohl, sondern einzig den gesellschaftszersetzenden Kräften in die Hände spielt. Es kann und darf nicht angehen, dass jeder Kanton aufgrund der zufällig vorhandenen politischen Kräfteverhältnissen selber einen Lehrplan beschliessen kann. Damit würden alle Bemühungen der letzten Jahre, die Lehrpläne zu harmonisieren wieder rückgängig gemacht. Weil die Harmonisierung der Lehrpläne insbesondere ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Chancengleichheit ist, würde damit eine gute Bildung wieder zur Lotterie.
Dieses Dilemma zwischen Mitsprache bei den Lehrplänen und der damit einhergehenden demokratischen Verankerung einerseits und andererseits der Sorge um eine gute Bildung, die nicht populistisch instrumentalisiert wird und Chancengleichheit so gut wie möglich verwirklicht, führt dazu, dass wir es den Stimmenden überlassen, welches Argument sie mehr gewichten.
Kantonsbeitrag an die Projektierung und Realisierung von Tram Bern – Ostermundigen: Stimmfreigabe
Das vorliegende Projekt zum Bau einer Tramlinie Bern-Ostermundigen ist zwar angemessener als dies bei der letzten Variante Tram Region Bern der Fall war (z.B. dass das Tram nicht mehr bis Rüti geführt werden soll). Trotzdem werden die Folgen einer Annahme zu weiteren Massnahmen führen: Mehr Trams in der Altstadt werden eine zweite Tramachse notwendig machen (Engpass Bahnhof-Hirschengraben). Eine Folge davon könnte die zweite Tramachse via Bollwerk/Speichergasse sein, was insbesondere aus Sicht der Velofahrenden problematisch wäre. Ausserdem sind wir der Meinung, dass der Ausbau der S-Bahn nach Ostermundigen die sinnvollere Variante darstellt, als die neue teure Tramlinie, die Überkapazitäten schafft (40 Prozent) und so den Druck für sinnvolle innere Verdichtung nach Ostermundigen auslagert.
Dennoch stellen wir uns nicht gegen den Kantonsbeitrag und empfehlen Stimmfreigabe. Weshalb? Wir gewichten in diesem Fall die Autonomie der massgeblich betroffenen Gemeinden Bern und Ostermundigen und der Stimmbevölkerung, die sich für das Tramprojekt ausgesprochen haben (wenn auch in Ostermundigen erst im zweiten Anlauf) höher als eine Verhinderung um jeden Preis. Im Gegensatz zu Strassenbauprojekten (wie bspw. die kürzlich an der Urne beschlossene Umfahrung von Aarwangen), die wir in jedem Fall bekämpfen, erachten wir Investitionen in den öffentlichen Verkehr grundsätzlich sinnvoll und notwendig, um der Blechlawine auf der Strasse Einhalt zu gebieten.
Wir werden das Projekt auch in Zukunft begleiten und uns dafür einsetzen, dass im Falle einer Annahme des Trams der Strassenraum entlang der Achse Bern-Ostermundigen für den motorisierten Verkehr eingeschränkt, Velo- und Fusswege ausgebaut und die Anzahl Parkplätze reduziert werden.
Städtisch:
Sanierung und Erweiterung Volksschule Spitalacker: Baukredit: JA
Aufgrund steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen wird am Schulstandort Spitalacker/Breitenrain zusätzlicher Schulraum benötigt. Deshalb empfehlen wir die Vorlage zur Annahme.
Nach der Erweiterung bietet die Schulanlage Spitalacker mit dem alten Schulhaus und den zwei neuen Anbauten Ost und West Platz für insgesamt zehn Basisstufen-, vierzehn Primarstufen- und zwölf Sekundarstufenklassen. Davon sind drei Basisstufen- und zwölf Sekundarstufenklassen sowie ein Teil der Fachunterrichtsräume in den beiden Neubauten vorgesehen.
Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt: JA
Die Planungsvorlage ermöglicht den Neubau eines Tierheims in der Waldlichtung an der Wohlenstrasse in der Eymatt. Deshalb soll die Überbauungsordnung erlasen und die Vorlage angenommen werden.