Eidgenössisch:
Vollgeldinitiative: JA
Mit der Vollgeldinitiative wird die gesamte Geldschöpfung zum alleinigen Monopol der Nationalbank. Heute verfügt sie dieses lediglich über das Bargeld (Noten und Münzen, ca. 10% der gesamten Geldmenge), aber nicht über das elektronische Geld (Buchgeld, ca. 90% der gesamten Geldmenge), das die Banken nach Gutdünken selbst schaffen können, um damit ihre Geschäfte zu finanzieren. Mit der Annahme der Initiative werden auch das elektronische Geld auf unseren Bankkonten zu gesetzlichem Zahlungsmittel, d.h. echtem Geld oder eben Vollgeld. Banken können somit nur noch mit dem Geld arbeiten, dass ihnen von Sparer*innen, anderen Banken oder der Nationalbank zufliesst oder dass sie selbst besitzen.
Mit der Initiative wird zwar der Kapitalismus nicht überwunden, sie ist aber ein wichtiger Schritt hin zu einem regulierten und ‘gesundgeschrumpften’ Bankensystem, das die Interessen des Gemeinwesens, der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden), der Bankkund*innen und der KMUs (Kreditvergabe) über diejenigen einer weniger Banken, Grossunternehmen, Spekulant*innen und anderen Profiteur*innen des aktuellen Systems stellt.
Geldspielgesetz: NEIN
Das revidierte Geldspielgesetz folgt einseitig den Interessen der Schweizer Casino-Lobby: Geldgewinne werden künftig weniger besteuert, wodurch Steuereinnahmen und Einnahmen für die Lotteriefonds, die kulturelle und gemeinnützige Projekte unterstützen, wegfallen werden. Zudem fehlt weiterhin eine wirksame Prävention bei spielsüchtigen Menschen, die für die Casinos den Grossteil der Einnahmen darstellen. Vor allem aber sollen mit dem Gesetz neu Netzsperren gegen ausländische Online-Casinos eingerichtet werden. Dies stellt eine gefährliche Erstentscheidung dar: Ist die entsprechende Infrastruktur erst einmal eingerichtet, lässt sich die Sperrliste beliebig erweitern (bspw. Musik, Filme oder Webseiten mit kritisch-unabhängiger Ausrichtung wie letztes Jahr bei der Internetseite “linksunten.indymedia” in Deutschland). Das Internet darf nicht zum Spielball von Lobbyist*innen jeglicher Art werden und muss grundsätzlich überall frei zugänglich sein.
Städtisch:
Bauliche Anpassungen Reitschule: Baukredit: JA
Die Vorlage umfasst verschiedene Sanierungsmassnahmen, um diese geschichtsträchtige städtische Liegenschaft instand zu halten. Der Einbau einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist zwingend, um die gesetzlichen Vorschriften zum Brandschutz einzuhalten und die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. Ebenfalls unumgänglich ist die Sanierung der Kanalisationsanlagen.
Um das Raumklima zu verbessern und die Nutzung auch bei tieferen Temperaturen zu ermöglichen, werden die Wände wie früher mit Holz verkleidet und der Boden zusätzlich isoliert. Die Erneuerung und Erweiterung der Infrastrukturboxen umfasst auch den Einbau einer hindernisfrei zugänglichen WC-anlage, damit die Veranstaltungen in der Grossen Halle allen Menschen offenstehen.
Zonenplan-Änderung Rehhag: NEIN
In der Rehag hat sich ein einzigartiger Naturraum entwickelt. Die Rehhaggrube ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung und ist Lebensraum für seltene und geschützte Kleintiere, Vögel und Pflanzen. Wird die Zonenplanänderung angenommen und die Grube mit Inertstoffen aufgeschüttet, wird dieser Lebensraum zerstört. Selbst wenn versucht wir, nach der Aufschüttung den Ort wieder neu zu gestalten, kann nicht gewährleistet werden, dass sich die jetzt dort lebenden Tiere und Pflanzen wieder ansiedeln.
Zudem ist nicht eindeutig nachgewiesen, dass es noch weitere Abfalldeponien benötigt. Deshalb ist die AL der Meinung, dass es voreilig und unverhältnismässig ist, diesen Lebensraum zu zerstören.Wir empfehlen ein NEIN zur Zonenplan-Änderung in die Urne zu legen.