Abstimmungen vom 03.03.2024

Eidgenössisch

Volksinitiative „Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)“

Die Initiative vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn es auch das strukturelle Problem des Rentensystems nicht antastet. Die Altersvorsorge in der Schweiz müsste grundsätzlich überarbeitet werden, die AHV gestärkt und die Pensionskassen am Besten ganz abgeschafft werden.

Fakt ist, dass die Renten aus der AHV zu tief sind. So, wie viele Angestellte einen 13. Monatslohn haben, sollen alle Rentner*innen eine 13. AHV-Rente erhalten. Jede*r zweite Pensionierte in der Schweiz muss heute mit weniger als 3600 Franken pro Monat durchkommen. Die Teuerung der letzten Jahre hat viele hart getroffen. Weil die AHV allen zugute kommt, auch wenn sie keine Pensionskasse haben oder privat sparen konnten, spricht sich die AL für ein klares Ja aus.

Volksinitiative „Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)“

Die Initiative der Jungfreisinnigen will die Renten in einem ersten Schritt auf 66 Jahre erhöhen und das Rentenalter anschliessend an die durchschnittliche Lebenserwartung koppeln. Sie öffnen damit die Türen für Rentenalter 67+. Damit müssten Angestellte mit tiefen und mittleren Einkommen noch länger arbeiten, während sich Top-Verdienende weiterhin frühzeitig pensionieren lassen können, obwohl deren Lebenserwartung in der Regel höher ist. Das ist nicht nur unsozial, es fördert auch Arbeitslosigkeit und Konkurrenzkampf, wenn sich mehr Leute im umkämpften Arbeitsmarkt um gleich viele Jobs balgen müssen. Weil sich die AL für eine Gesellschaft einsetzt, die in Zuklunft weniger und nicht mehr arbeitet, lehnen wir die Initiative klar ab.

Kantonal

Änderung der Kantonsverfassung (Einführung dringliche Gesetzgebung) → JA

In unvorhersehbaren Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, dass dringliche Gesetzgebungen verabchiedet werden, um die Handlungsfähigkeit zu erhalten. Dringlich meint, dass die Referendumsfrist nicht abgelaufen sein muss, bevor ein Gesetz in Kraft tritt.

Aufgrund der eingebauten demokratischen Kontroll- und Korrekturmechanismen empfehlen wir ein JA: Einer dringlichen Gesetzgebung muss eine ⅔ Mehrheit des Grossen Rates zustimmen und innerhalb von 6 Monaten muss eine obligatorische Volksabstimmung über das Gesetz stattfinden. Bei einer Ablehnung an der Urne tritt das Gesetz sofort ausser Kraft.

Städtisch

Neuer Werkhof: Verpflichtungskredit und Kredit für wiederkehrende Ausgaben → JA

Die Werkbetriebe des Tiefbauamts sind an verschiedenen Standorten untergebracht und teilweise sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund soll ein neuer, zentraler Werkhof in Bern-Bethlehem gebaut werden. Dabei wird sich die Stadt in einen neuen Rohbau einmieten und lediglich den Endausbau selbst realisieren. Für die Baukosten von 18,2 Mio. Franken resp. jährlichen Mietkosten von 2,1 Mio. Franken soll ein Verpflichtungskredit und ein Kredit für wiederkehrende Ausgaben beschlossen werden. Die AL Bern ist der Auffassung, dass dies eine sinnvolle Investition ist und empfiehlt die Vorlage anzunehmen.

Gesamtsanierung Kunsteisbahn und Wellenbad Dählhölzli (Ka-We-De): Baukredit → JA

Das Ka-We-De weist bauliche und betriebliche Mängel auf und soll darum für 58,4 Mio. Franken saniert werden. Dabei sollen viele Massnahmen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit umgesetzt werden. Die AL Bern begrüsst diese Stossrichtung. Kritisch sehen wir, dass die jährliche Eissaison lediglich um zwei Wochen nach hinten, auf Mitte Oktober, verschoben werden soll. Durch die Klimaerwärmung fühlt sich dieser Tage sogar der Januar frühlingshaft an. Selbstreden, dass es heutzutage Mitte Oktober tendenziell zu warm sein wird, um unter freiem Himmel eine Eisfläche klimaschonend betreiben zu können. Die AL Bern ist der Auffassung, dass die Gesamtsanierung der Ka-We-De dennoch nötig ist, soll diese Anlage erhalten bleiben und empfiehlt darum die Vorlage eher anzunehmen.

Hindernisfreie Umgestaltung ÖV-Haltestellen: Rahmenkredit → JA

Das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3) verlangt, dass bis Ende 2023 alle Bauten und Anlagen des ÖV vollständig hindernisfrei sein müssen. Stand heute erfüllen in der Stadt Bern nur ein Bruchteil der Bus- und Tramhaltestellen die Kriterien. Alle Menschen haben das Recht sich autonom im öffentlichen Raum bewegen zu können und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Stadt Bern ist gesetzlich verpflichtet die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. „Fehlende Ressourcen“ und „mangelnde Zeitfenster“ akzeptieren wir nicht als Ausrede für diese Rechtseinschränkung. Deshalb ein längst fälliges JA zum Rahmenkredit für die hindernisfreie Umgestaltung von ÖV-Haltestellen.

Erwerb Liegenschaften Wildhainweg: Verpflichtungskredit → JA

In Folge eines geplanten Umzugs des Schweizerischen Nationalfonds hat die Stadt Bern die Möglichkeit mehrere Liegenschaften in der Länggasse zu erwerben. In der Stadt Bern mangelt es sowohl an bezahlbarem Wohnraum als auch an Schulraum und anderen Infrastrukturen. Die Sicherung von Grundeigentum ist zentral, um zukünftig besser auf Bedürfnisse der Stadtberner Bevölkerung reagieren zu können und langfristig mehr Spielraum zu schaffen. Deshalb JA zum Verpflichtungskredit.