Abstimmung für eine wirksame Sozialhilfe am 19. Mai 2019

Die Sozialhilfe im Kanton Bern soll um 8% gekürzt werden. Diese Einsparungen hätten gravierende Folgen für die Betroffenen. Die tieferen Ansätze reichen kaum mehr zum Leben. So stehen einer vierköpfigen Familie für die Ernährung noch ganze fünf Franken pro Tag und Person zur Verfügung. Die vom Grossen Rat beschlossenen Kürzungen betreffen vor allem Kinder und Jugendliche: Diese machen einen Drittel der unterstützten Personen in der Sozialhilfe aus.

Viel sinnvoller ist es die Sozialhilfe richtig zu reformieren, was mittel- und langfristig zu tieferen Kosten führt und vor allem auch den bedürftigen Personen wirklich hilft. Das Komitee “Wirksame Sozialhilfe” stellt deshalb der Sozialhilfegesetzrevision einen Volksvorschlag mit den folgenden Elementen gegenüber:

  • Gezielte Weiterbildung von Stellensuchenden
  • Respektvoller Umgang mit über 55jährigen Arbeitslosen
  • Unterstützungsleistungen gemäss den schweizweit anerkannten SKOS-Ansätzen

Gezielte Weiterbildung von Stellensuchenden

Die berufliche Qualifizierung von Stellensuchenden wird immer wichtiger. Der Kanton soll deshalb ein bedarfsgerechtes Angebot bereitstellen, damit Personen in der Sozialhilfe gezielt weitergebildet werden können und wieder eine Stelle finden. Das hilft den Betroffenen und senkt die Kosten der Sozialhilfe. Die Sozialdienste sollen unterstützte Personen zur Teilnahme an solchen Qualifizierungsmassnahmen verpflichten können.

Respektvoller Umgang von über 55jährigen Arbeitslosen

Wer nach dem Erreichen des 55. Altersjahrs arbeitslos wird und vorher lange gearbeitet hat, soll nicht mehr nach den Ansätzen für die Sozialhilfe unterstützt werden. Stattdessen sollen diese Personen Leistungen gemäss den Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten. So werden diese Personen würdig behandelt und vor Altersarmut geschützt und sie werden nicht gezwungen, kurz vor der Pensionierung ihr ganzes Vermögen aufzubrauchen. Weitere Informationen liefert die Publikation der Stadt Bern: “Personen über 55 Jahren in der Sozialhilfe: Fakten und Trends”.

Unterstützungsleistungen gemäss schweizweit anerkannten Ansätzen

Unterstützungsleistungen in der Sozialhilfe sollen sich nach den SKOS-Richtlinien richten, welche schweizweit anerkannt sind und von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK verabschiedet werden. Dies ermöglicht allen Sozialhilfebeziehenden ein würdevolles Leben. Zudem übernimmt der Volksvorschlag den vom Grossen Rat schon beschlossen Teil zum besseren Einbezug der Wirtschaft.

Deshalb geht am 19. Mai 2019 abstimmen und legt ein JA in die Urne!

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