Nach Bilanz-Bericht: Die reichsten Berner*innen sollen für kantonale Folgekosten von Covid bezahlen!

Die AL Bern fordert, dass der Regierungsrat einmalig den Vermögenszuwachs und Gewinn der reichsten Berner*innen einzieht, um die sozialen und finanziellen Folgen der Covid-Krise abzufedern oder auszugleichen. Die weitere Öffnung der Schere zwischen Arm und Reich ist als ausserordentliche Lage gemäss kantonaler Verfassung zu qualifizieren.

Die alljährlich erscheinende Rubrik „die 300 Reichsten“ der Bilanz hält fest, dass die 300 Reichsten im Krisenjahr 2021 das höchste Wachstum an Vermögen seit Beginn der Listenführung erzielt haben. Der Profit der Superreichen während der Krise, die zahlreiche Menschen sowohl psychisch wie auch finanziell existentiell getroffen oder bedroht hat, ist vor allem eines: pietätlos.

Der mediale Diskurs zur Spaltung der Gesellschaft durch die Covid-Krise ist in den letzten Monaten v.a. anhand der Haltungen zu den Massnahmen erfolgt. Kaum diskutiert wurde, dass die Schere zwischen Arm und Reich sich massiv verschärft hat. Dieser Fakt ist durch das Ranking der Bilanz nochmals deutlich vorgeführt worden.

Die Verfassung vom Kanton Bern (Art. 91) sieht vor, dass der Regierungsrat in ausserordentlichen Lagen ohne gesetzliche Grundlage Massnahmen ergreifen kann, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen zu begegnen. Diese Verordnungen sind sofort durch den Grossen Rat zu genehmigen und fallen spätestens ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten dahin.

Die AL Bern ist zur Einschätzung gelangt, dass dieser Vermögenszuwachs der Reichsten gekoppelt mit der zunehmenden Armut und weiteren einschneidenden gesellschaftlichen Folgen durch die Covid-Krise eine solche ausserordentliche Lage darstellt: Soziale Ungleichheiten und Verschuldung führen zu sozialen Notständen und sind als drohende Störung der öffentlichen Ordnung zu benennen und anzuerkennen.

Vor diesem Hintergrund hat die AL Bern eine dringliche Motion eingereicht, die fordert, dass alle Personen, die im Kanton Bern steuerpflichtig sind und Ende 2021 mehr als 100 Millionen besitzen, den Vermögenszuwachs und Gewinn von 2021 vollumfänglich als einmalige Steuer Abgabe, oder Gebühr an den Kanton Bern abgeben müssen.

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