Keine kommerzielle Werbung im Aussenraum

Alternative Linke reicht Motion «Keine kommerzielle Werbung im Aussenraum» ein
Mit der Motion «Keine kommerzielle Werbung im Aussenraum» fordert die Alternative Linke (AL), mit dem Grünen Bündnis (GB), der Juso, der Partei der Arbeit (PdA) und der Grün alternativen Partei (GaP) die Überarbeitung des Reklamereglements und ggf. die Bauordnung der Stadt Bern. Kommerzielle Werbung im Aussenraum (öffentlicher Raum aber auch auf privatem Grund) soll zukünftig auf dem gesamten Gemeindegebiet nicht mehr bewilligungsfähig oder nur noch so weit zugelassen sein wie es übergeordnetes zwingendes Recht vorschreibt.

Eine Stadt ohne kommerzielle Werbung im öffentlichen Raum ist für viele kaum mehr vorstellbar. In fast jedem Winkel der Stadt wird das Stadtbild durch Werbeflächen geprägt.

São Paolo ging im Jahr 2007 als die erste werbefreie Stadt mit gutem Beispiel voran. In einer Jahresfrist verschwanden 15.000 Werbeplakatwände und 300.000 Ladenfront-Beschriftungen. Grenoble entschied sich im Jahr 2014 grün und nicht kommerziell zu sein und verbannte jegliche der 326 Werbeflächen aus dem öffentlichen Raum. Der freigewordene Raum wurde u.a. mit 50 Bäumen bepflanzt.

Eine Motion der AL Bern, die eine werbefreie Stadt Bern forderte, ist 2017 mit 22 Ja zu 36 Nein bei 4 Enthaltungen abgelehnt worden. Dies war jedoch noch bevor die Klimakrise Dank den weltweiten Protesten zu einer Priorität auf der politischen Agenda vieler Parteien geworden ist. Zwischenzeitlich ist das Bewusstsein für den akuten Handlungsbedarf angestiegen, es braucht Massnahmen auf allen Ebenen und in allen Lebensbereichen: Ziel und Zweck von Werbung laufen den Zielen der Stadt Bern, klimaneutral zu werden diametral entgegen.

Werbung führt (sofern sie funktioniert) zu Konsum aufgrund künstlich geschaffener Bedürfnisse und somit zu Energie- und Ressourcenverbrauch. Dies trifft nicht nur auf die offensichtlich umweltschädlichen Branchen wie Flug- und Autoanbieter*innen und die Fleischindustrie zu, sondern ist ein Grundprinzip der kommerziellen Werbung. Aus diesen Gründen soll die Stadt Bern durch entsprechende Reglementsänderungen Aussenwerbung im öffentlichen Raum aber auch auf privatem Boden / Wänden, der von aussen einsehbar ist, unterbinden. Ausnahmen für Werbung, die sich auf ein Geschäft in unmittelbarer Umgebung beziehen, sollen geprüft werden.