Beschwerde gegen Berner Kundgebungsverbot eingereicht

Diverse linke Parteien und Menschenrechtsorganisationen wehren sich gegen eine Bestimmung der Covid-Verordnung des Kantons Bern. Seit Dezember ist die Anzahl Teilnehmender an Kundgebungen auf 15 Personen begrenzt.
Dies ist ein unverhältnismässiger Eingriff in Grundrechte. Der Bundeserat macht bereits eigene Vorgaben zu Demos und äussert explizit, dass das Grundrecht auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit hoch zu gewichten ist. Deshalb ist die Masketragepflicht an Kundgebungen gemäss Bundesrat ausreichend. Dass der Kanton Bern strengere Regeln erlässt, ist unserer Meinung nach unzulässig.
Federführend bei der Beschwerde ist die Grün alternative Partei. Miteingereicht wurde sie von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern, grundrechte.ch, der Alternativen Linken Bern, dem Grünen Bündnis, der Grünen Partei Bern, den Jungen Grünen Kanton Bern, der Juso Kanton Bern, der Partei der Arbeit und Einzelpersonen.