Abstimmungen vom 26.09.2021

Eidgenössisch

Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) → JA

Wer will denn heute überhaupt noch heiraten? Die Ehe als «alter Zopf» müsste doch sowieso eher abgeschafft werden. Bei dieser Vorlage geht es aber nicht um die Abschaffung der Ehe, sondern darum, dass gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte haben wie heterosexuelle Paare und dass auch sie die Wahl haben, ob sie heiraten möchten oder nicht.

Die Schweiz hinkt im europäischen Vergleich in Bezug auf LGBTI*-Rechte hinterher. Laut Bundesamt für Statistik definieren sich ca. 6% der Bevölkerung als lesbisch, schwul oder bisexuell. Das heisst, dieses Gesetz betrifft rund 500’000 Menschen.

Homosexuelle Paare können seit 2007 ihre Partnerschaft eintragen. Paare in eingetragener Partnerschaft sind aber schlechter gestellt als Ehepaare. Unterschiede gibt es bei Einbürgerung, der Adoption, der Samenspende, im Vermögensrecht und der Treuepflicht. Zudem sind Menschen mit diesem Zivilstand je nach Situation einem «Zwansouting» ausgesetzt.

Bereits heute wachsen schätzungsweise 30’000 Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren auf. Dies jedoch ohne Rechtssicherheit. Gleichgeschlechtliche Paar müssen ihre eigenen Kinder mit der sogenannten Stiefkind-Adoption adoptieren. Dies aber auch erst, nachdem der betroffene Elternteil das Kind mind. ein Jahr «betreut» hat und anschliessend diverse medizinische, psychologische und rechtliche Abklärungen über sicher ergehen lassen liess.

Mit dieser Vorlage wären Kinder, welche mit einer Schweizer Samenbank gezeugt werden, rechtlich abgesichert und hätten von Anfang an zwei Elternteile. Ebenso ermöglicht sie homosexuellen Paaren die Adoption. Lesbische Paare, welche sich für eine private Zeugung entscheiden, sind weiterhin von dieser Rechtssicherheit ausgeschlossen.

Mit der «Ehe für Alle» wird es immer noch Ungleichheiten geben, welche in Zukunft angegangen werden müssen. Der Titel «Ehe für Alle» wirkt trügerisch, wenn man bedenkt, dass mit dieser Vorlage immer noch verschiedene Lebensrealitäten ausgeschlossen werden. Sie ist aber ein erster Schritt für gleichgeschlechtliche Paare.

Wir empfehlen die Vorlage daher zur Annahme.

«Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (99 % Initiative) → JA

Die Initiative führt zu einer gerechteren Besteuerung und entlastet somit 99 % der Bevölkerung. Heute sind Kapitaleinkommen auf diverse Arten privilegiert und werden meist nur teilweise besteuert. Davon profitieren die Reichsten, die mit diesen Geldern spekulieren und ihre Vermögen vervielfachen. Das reichste 1 % besitzt inzwischen rund 43 % der Gesamtvermögens in der Schweiz. Mit dieser Initiative sollen diese nun besteuert werden und zu einer Kehrtwende der grösser werdenden Schere führen.
Der Mehrertrag, wäre für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für den Service Public oder den Sozialstaat einzusetzen, also z.B. für höhere Prämienverbilligungen, Kitas oder einen Ausbau des ÖVs.

Wir empfehlen ein JA in die Urne zu legen.

Kantonal

Klimaschutz-Artikel → JA

Die Kantonsverfassung soll durch einen neuen Artikel zum Klimaschutz ergänzt werden. Die Vorlage hat zum Ziel, dass der Kanton Bern bis 2050 klimaneutral wird.

Die AL unterstützt die Verankerung vom Klimaschutz in der Verfassung und empfiehlt deshalb die Annahme dieser Änderung. Ohne Klimaschutz keine Lebensgrundlage und ohne Lebensgrundlage wird jede Verfassung obsolet.

Gleichzeitig kritisiert die AL Bern das Zaudern und Zögern des Parlaments, da sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse und die aktuellen Entwicklungen bezüglich Klimakrise darauf hindeuten, dass 2050 zu weit weg ist.

Die Verankerung in der Verfassung ist zentral, noch zentraler wird jedoch sein, dass unmittelbar konkrete Massnahmen beschlossen und umgesetzt werden, welche den Klimawandel bremsen und die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen erhält. Dazu braucht es Massnahmen und Initiativen aus der Bevölkerung, dem Parlament und der Exekutive auf kantonaler, kommunaler, nationaler und internationaler Ebene.

Städtisch

Erwerb von Liegenschaften; Erhöhung Rahmenkredit → JA

Im Jahr 2019 haben die Stimmberechtigten der Stadt Bern dem Rahmenkredit von 60 Mio. Franken zulasten der Investitionsrechnung des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik mit 74,15 Ja-Stimmen zugestimmt.

Dieser erlaubt der Stadt ein schnelles und flexibles Handeln auf dem Liegenschaftsmarkt. Über den Verpflichtungskredit wurden seit der Volksabstimmung Liegenschaften im Betrag von insgesamt 45,51 Mio. Franken erworben. Der Wohnungsbestand des Fonds konnte mit den Zukäufen um 86 Einheiten erhöht werden.

Die erfolgreich getätigten Liegenschaftskäufe zeigen, dass sich das Mittel des Rahmenkredits bewährt. Deshalb unterbreitet der Gemeinderat dem Stadtrat zuhanden der Stimmberechtigten eine Erhöhung des Verpflichtungskredits in der Höhe von 45,51 Mio. Franken auf 105,51 Mio. Franken, womit unter Berücksichtigung des noch nicht ausgeschöpften Kredits von 14,49 Mio. Franken wiederum 60 Mio. Franken für den Erwerb von weiteren Liegenschaften auf Stadtgebiet zur Verfügung stehen würden. Der Rahmenkredit soll vier Jahre ab Eintritt der Rechtskraft des Abstimmungsergebnisses gültig sein. Der Kredit soll durch den Stadtrat bei Bedarf um vier Jahre verlängert werden können, sofern er nach vier Jahren nicht ausgeschöpft sein sollte.

Die Mietpreise in der Stadt Bern sind in den letzten 17 Jahren um mehr als 20% gestiegen. Es fehlt an genügend bezahlbarem Wohnraum. Private spekulieren um lukrative Investitionen. Und durch gezielte Sanierungen werden Mietpreise stetig erhöht. Daher muss die Stadt einen grösseren Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben. Um dieser Tendenz entgehen halten zu können sind weitere Liegenschaftskäufe seitens der Stadt nötig. Mit der Erhöhung dieses Rahmenkredits bleibt der Fond handlungsfähig und die Stadt kann weiter in günstigen Wohnraum investieren.

Der Kredit ist in erster Linie für günstigen Wohnraum vorgesehen. Wir kritisieren, dass sich die Stadt mit dem vorliegenden Geschäft auch die Möglichkeit offen lassen möchte, in Wohnungen im mittleren Preissegment zu investieren, sofern es interessante Angebote geben sollte. Wir sind der Meinung, dass die Stadt in erster Linie nur günstigen Wohnraum und besondere Lebensformen fördern soll.

Wir empfehlen die Erhöhung Rahmenkredit zur Annahme.

Gewässerraumplan: Erlass des Gewässerraumplans und Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern → JA

Mit diesem Geschäft setzt die Stadt Bern die Vorgaben der eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutz- und Wasserbaugesetzgebung um. Da damit eine Teilrevision der Bauordnung verbunden ist, ist eine Volksabstimmung erforderlich.

Gewässer sind Lebensräume und Ressourcen, die das Überleben von Tieren, Pflanzen und Menschen sichern. Wenn sie nicht geschützt werden, können sie diese Funktion nicht ausüben oder sogar zur Gefahr werden.

Die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung gibt daher vor, dass ein Gewässerraum definiert werden muss, der naturnah gestaltet und bewirtschaftet ist und die natürliche Funktion der Gewässer sicherstellen soll.

Mit dieser Vorlage werden noch nicht alle Gewässer berücksichtigt. In Bern gibt es immer noch Gewässer, die teilweise unterirdisch fliessen und für welche noch kein Gewässerraum definiert wurde. Dies ist laut kantonalen Vorgaben nicht nötig. Sobald klar ist, wo die Bäche eines Tages hinfliessen werden, sollte die Stadt umgehend auch in diesen Bereichen Gewässerräume definieren.

Wir empfehlen den Erlass des Gewässerraumplans und die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern zur Annahme.