Eidgenössisch
Ausbau der Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) → NEIN
Die AL setzt sich für die Bewegungsfreiheit aller Menschen und somit für ein „NEIN“ zu dieser Vorlage ein.
Wird der vorliegende Kredit angenommen, beteiligt sich die Schweiz bis 2027 jährlich mit 61 Millionen Franken an Frontex. Die AL lehnt diese Beteiligung ab und empfiehlt deshalb ein NEIN.
Frontex ist die Grenzschutzagentur der Europäischen Union. Die Gewalt von Frontex an den
Schengen-Aussengrenzen macht aus Europa eine Festung. In den vergangenen Jahren wurde wiederholt aufgezeichnet, wie an den EU-Aussengrenzen Menschenrechte unter den Augen von Frontex verletzt werden. Dabei geht es oft um sogenannte „Pushbacks“, also um die illegale Zurückweisung von Geflüchteten an der Grenze, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, ein Asylgesuch zu stellen.
Seit der Gründung vor 17 Jahren stieg das Frontex-Budget von 6 Millionen Euro um 7000% und soll für den Zeitraum von 2021-2027 ganze 5.6 Milliarden Euro betragen. Personell soll die Einsatztruppe von Frontex bis 2027 auf ein eigenes stehendes Heer mit 10’000 Grenzschutzbeamt*innen aufgestockt werden. Als Schengen-Mitglied unterstützt die Schweiz Frontex seit 2009 finanziell und personell.
Letztes Jahr hat der Nationalrat einem jährlichen Budget von 61 Millionen Franken bis 2027 zugestimmt. Die Beiträge der Schweiz an Frontex steigen dadurch von heute rund 24 Millionen Franken auf bis zu 61 Millionen Franken pro Jahr. Dies würde im Gesamtbudget der Frontex ca. 5% ausmachen, womit die Schweiz beträchtlich zum gewaltvollen Abschottungsregime der EU beiträgt. Die Schweiz kann dabei als Schengen-Staat ausschliesslich mitreden, hat jedoch kein Stimmrecht bei der Planung neuer Kompetenzen und Gesetze.
Aus diesen Gründen hat das Migrant Solidarity Network (MSN) das Referendum ergriffen und den Kredit erfolgreich zur Abstimmung gebracht: zum ersten Mal überhaupt dürfen die Stimmberechtigten in einem Schengen-Land über die Finanzierung der Frontex abstimmen, Zeit für ein historisches NEIN!
Änderung Filmgesetz (Lex Netflix)→ JA
Mit der Änderung des Filmgesetzes wird eine Zeitgemässe Anpassung vorgenommen, welche für Schweizer Kunst und Kultur von Bedeutung ist.
Globale Streaming Dienste wie Netflix, Disney+ oder HBO haben derzeit keine Vorgaben um Inhalte in der Schweiz zeigen zu dürfen. Mit geschalteten Werbeanzeigen, verdienen sie Millionen. Diese sollen neu mit 4% des in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes besteuert werden und den Schweizer Film- und Serienproduktionen zur Verfügung stehen.
Europäische Länder verfügen schon lange über solche Gesetze, es ist höchste Zeit, dass die Schweiz nachzieht und globale Streaming Dienste besteuert.
Das Gesetz verpflichtet die Streaming Dienste dazu 30% der Inhalte aus Europäischer Produktion auszustrahlen. Somit würde der Anteil Europäischer und somit auch Schweizer Produktionen zunehmen. Die Auswahl der Produkte bleibt unkontrolliert und zur freien Wahl der Streaming Dienste. Somit würde weder Zensur noch Bevorzugung von bestimmten Inhalten durchgesetzt, sondern lediglich eine Rückinvestition der Einnahmen angestrebt.
Die Änderung des Filmgesetzes wurde vom National und Ständerat gut geheissen, einzig die SVP bekannte sich dagegen. Das Referendum wurde von rechten Jungparteien, mit der Begründung es würde dem Schweizer Wirtschaftsstandort schaden, ergriffen.
Mögliche Befürchtungen könnten sein, dass Profiteure der Werbeindustrie im Hintergrund agieren, welche die 4% ihren Schweizer Kunstschaffenden MitbürgerInnen nicht gönnen wollen. Dabei würden sie vergessen, dass dies die Branche mit zusätzlichen Projekten, Arbeitsstellen und Anerkennung im Internationalen Filmgeschäft fördern würde.
Möglicherweise befürchten sie nicht mehr 90% „Rambo“ ähnlicher Sendungen vorgeführt zu kriegen.
Oder sie Sträuben sich einfach gegen EU ähnliche Gesetze und versuchen die Kooperation mit der EU zu verhindern.
Nichtsdestotrotz, hilft dieses Gesetz der Kulturförderung und den Schweizer Film- und Serienproduzent*innen.
Steuern Zahlt hierzulande Jemensch der was verdient, umso wichtiger ist es auch Ausländische Firmen dafür aufkommen zu lassen.
Aus diesen simplen Gründen, empfehlen wir ein Ja zur Änderung des Filmgesetzes am 15.Mai 22.
Änderung des Transplantationsgesetzes → STIMMFREIGABE
Mit der Änderung des Gesetzes soll man neu nicht mehr explizit „ja“ sagen, um seine Organe zu Spenden, sondern explizit „nein“ sagen müssen.
Beide Ansätze hinterlassen ein Unbehagen und betreffen ethisch heikle Bereiche: bei der neuen Regelung kann es sein, dass die körperliche Unversehrtheit nicht respektiert wird, weil man nicht wusste, dass man explizit „nein“ sagen muss und die Verwandten nicht wissen, dass man keine Organspende machen wollte. Bei der alten Regel kann es sein, dass man seine Organe gespendet hätte, sich aber nie um einen Ausweis gekümmert hat, oder ebenfalls nicht wusste, das dies notwendig wäre. Und so allenfalls ein anderer Mensch sein Leben verliert, weil zu wenig Organspenden vorliegen.
Die AL Bern würde sich dafür aussprechen, dass sich alle obligatorisch mit der Volljährigkeit zur Frage „Organspende ja oder nein“ äussern müssen. Eine solche Lösung würde dem Thema angemessen Rechnung tragen.
Kantonal
Änderung der Kantonsverfassung (Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen) → JA
Das sehr technisch tönende Geschäft ist zur Stärkung der demokratischen Rechte der Stimmbevölkerung zentral, die AL Bern empfiehlt deshalb ein JA.
Mit einem Eventualantrag kann der Grosse Rat bei einem Gesetz eine Variantenabstimmung beschliessen. Liegt ein Eventualantrag vor, ist es jedoch nach geltendem Gesetz nicht mehr möglich, einen Volksvorschlag einzureichen. So kann also die Mehrheit vom Parlament bei einer Vorlage einen Gegenvorschlag bzw. einen Volksvorschlag aktiv und bewusst verhindern. Dies schränkt das Mittel vom Volksvorschlag, wofür 10’000 Unterschriften gesammelt werden müssen, unverhältnismässig ein und gibt dem Parlament zu viel Macht.
Mit einem JA zu dieser Vorlage ist in Zukunft ein Volksvorschlag auch bei Eventualanträgen möglich. Der Volksvorschlag wird sogar dem Eventualantrag vorgezogen. So kann die Parlamentsmehrheit nicht mehr Taktieren und unliebsame Volksvorschläge verhindern.
Städtisch
Einbau Volksschule Baumgarten: Baukredit und Verpflichtungskredit → JA
Am Schulstandort Laubegg braucht es dringend zusätzlichen Schulraum.
Bereits ab 2023 bietet die aktuelle Situation zu wenig Platz, um alle Schüler*innen unterzubringen.
Das Projekt Volksschule Baumgarten bietet aktuell die einzige, rechtzeitig realisierbare Lösung. Allerdings sind viele bauliche Massnahmen nötig, um das Bürogebäude zur Schule umzufunktionieren. Die Kosten des Vorhabens sind entsprechend hoch. Dafür können schlecht ausgestattete Provisorien oder Verteilungen auf verschiedene Standorte vermieden werden. Mit der anhaltenden Problematik von Schulraum-Knappheit bietet das Projekt zudem eine Möglichkeit Erfahrungswerte für Umnutzungen, insbesondere zugunsten von Schulraum zu sammeln, was längerfristig wichtig für eine nachhaltige Raumentwicklung ist.
Ohne realisierbare Alternativen empfiehlt die AL deshalb den Krediten zuzustimmen und die Vorlage anzunehmen.