Abstimmungen vom 13.06.2021

Eidgenössisch

Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» – JA

Die Initiative stammt aus der Feder eines parteilosen Komitees. Sie verlangt, dass die Milliardensubventionen für Bäuer*innen an die Produktionsweise der Landwirtschaftsbetriebe gekoppelt wird: Subventionen erhielte künftig nur, wer ausschliesslich Schweizer Futtermittel verwendet und auf prophylaktische Antibiotika und Pestizide verzichtet. Damit soll die Wasserverschmutzung in der Schweiz gestoppt und die Wasserqualität wieder verbessert werden.

Die AL unterstützt das Anliegen der Initiant*innen: Die Trinkwasserinitiative ist ein Schritt hin zur Regionalisierung der globalisierten Landwirtschaft und hin zum Schutz des Wassers. Sie stellt ausserdem explizit die heute selbstverständlich verwendeten Pestizide und Antibiotika zur Debatte.

Webseite: https://www.initiative-sauberes-trinkwasser.ch/

Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» – JA

Auch diese Initiative wird von einem «politisch unabhängigen Komitee engagierter Menschen» getragen. Sie fordert, dass die Schweiz in zehn Jahren komplett auf synthetische Pestizide in der Landwirtschaft verzichtet. Unter «synthetischen Pestiziden» werden dabei chemische Produkte verstanden, deren Bestandteile in der Natur nicht vorkommen. Die Initiative gewährt bei einer Annahme eine zehnjährige Übergangsfrist an Bund und Landwirt*innen.

Die AL unterstützt auch diese Initiative: Synthetische Pestizide belasten die Böden und greifen die Biodiversität an. Auch für Menschen bergen Pestizide in Nahrungsmitteln, Böden und Grundwasser hohe gesundheitliche Risiken. Mit einem Verbot von synthetischen Pestiziden kämen Teile der Schweizer Landwirtschaft unter Zugzwang, ihre Produktionsweise auf nachhaltige und ökologische Produktionsweise umzustellen.

Webseite: https://lebenstattgift.ch/

Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen – JA

Das Gesetz will den Ausstoss von Treibhausgasen der Schweiz bis 2030 im Vergleich zu 1990 halbieren. Es setzt auf finanzielle Anreize, um das Verhalten der Bevölkerung hin zu weniger Emissionen zu beeinflussen. Auch die meisten Wirtschaftsverbände tragen es mit. Neben der klimawandelleugnenden SVP sammelte ein Klimastreik-Komitee aus der Westschweiz Unterschriften, dem das Gesetz zu wenig weit und in die falsche Richtung geht.

Die AL empfiehlt beim Emissions-Gesetz ein Ja. Mit dem Gesetz werden auf verschiedenen Ebenen Massnahmen gegen Treibhausgasemissionen ergriffen. Die AL weist aber auf die insgesamt ungenügenden Massnahmen hin, um die Folgen des Klimawandels abzuwehren. Abgaben auf Tickets von Vielfliegenden, verbrauchsreduzierte Autos und Heizungen sowie CO2-Ablasshandel alias «Emissionszertifikate» stehen zur Abstimmung – leider nicht strenge Regeln für globale Konzerne mit Hauptsitz in der Schweiz, eine Carbon-Steuer oder ein Futtermittelimportverbot.

Informationen vom Bund: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/dossiers/klimaschutz-und-co2-gesetz.html

Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus – NEIN

Das Gesetz, das von der Mitte-Rechts-Mehrheit im Parlament beschlossen wurde, weitet die Befugnisse der Schweizer Bundespolizei in Fällen von Verdacht auf «terroristische Umtriebe» massiv aus. Primär geht es dabei um präventive Massnahmen, die gegen sogenannte «Gefährder*innen» ergriffen werden können. Hausarrest, Meldepflicht, Kontakt-, Ein- und Ausreiseverbote sind die Folgen, wenn sich jemand «terroristisch» verhält. Die Massnahmen dürfen dabei teilweise bereits gegen 12-Jährige verhängt werden. Was genau «Gefährder*innen» und «terroristische Aktivitäten» sind, wird aus dem Gesetzestext nicht ersichtlich.

Die AL empfiehlt, das Gesetz abzulehnen. Es öffnet der Polizeiwillkür Tür und Tor – schwammige Begriffe und Formulierungen laden die Behörden dazu ein, bei Verdacht lieber mehr als weniger Menschen zu kontrollieren, überwachen und einzusperren. Auch der Verweis von Karin Keller-Sutter, jede angeordnete Massnahme sei vor dem Verwaltungsgericht anfechtbar, kann nicht beruhigen: Erfahrungsgemäss schenken Gerichte der Polizei jeweils mehr Glauben als den Angeklagten. Zudem haben Schweizer Polizeien, der Nachrichtendienst und weitere Behörden bereits heute umfassende Kompetenzen. Und zu guter Letzt: Echte Prävention ist nicht verschleierte Repression, sondern setzt bei gesellschaftlicher Inklusion, Zusammenhalt und Bildung an.

Webseite: https://willkuerparagraph.ch/

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie – STIMMFREIGABE

Das Covid-19-Gesetz wurde im September im National- und Ständerat beschlossen. Die Gesetzesgrundlage wurde geschaffen, weil das im März 2020 eingesetzte Notrecht des Bundesrates auf sechs Monate befristet ist. Das Gesetz gibt dem Bundesrat die Instrumente für Massnahmen gegen das Virus und die Folgen davon in die Hand. Gegen das Gesetz ergriff ein Komitee das Referendum.

Auf der einen Seite ist es elementar, dass in einer Pandemie rasch und einheitlich auf sich ändernde Bedingungen reagiert werden kann und dass bei der Abfederung der Folgen Rechtssicherheit herrscht. Eine nachträgliche Neuverhandlung der bereits geflossenen Gelder für die Betroffenen ist unzumutbar. Auf der anderen Seite ist die Machtkonzentration beim Bundesrat grundsätzlich kritisch zu betrachten. Die Fragen, welche Massnahmen zum Schutze der Gesundheit getroffen werden und wie die sich teilweise widersprechenden Grundrechte zu gewichten sind, müssten einer breiten gesellschaftlichen Debatte unterzogen werden. Deshalb gibt die AL die Stimme frei.

Städtisch

Gesamtsanierung Volksschule Steckgut: Projektierungskredit und Baukredit – JA

Das denkmalgeschützte Steckgut-Schulhaus der Volksschule Lorraine ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr pädagogischen Anforderungen an den Schulraum. Die AL Bern unterstützt den Kredit zur Sanierung des Schulhauses, welche zu mehr bedarfsgerechtem Schulraum, behindertengerechten Zugänge, neuen sanitären Anlagen und ökologischerer Heizung führt. Da keine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach umsetzbar war, findet eine Kompensation auf einem stadteigenen Gebäude statt. Für die Gestaltung des Aussenraums soll zudem eine Quartier- und Jugendmitwirkung stattfinden.