Abstimmungen vom 13.02.2022

Eidgenössisch

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben → NEIN

Geht es nach dem Willen des bürgerlichen Bundesrats und Parlaments, soll die Stempelsteuer auf frische Aktien (Emissionsabgabe) abgeschafft werden. Damit soll der Kapitalmarkt, einmal mehr, von einer Steuerabgabe befreit werden. Diese Entlastung ist nur ein weiterer Schritt in einer von den Bürgerlichen in den letzten Jahrzehnten konsequent umgesetzten Steuerpolitik zur steuerlichen Entlastung der Grosskonzerne und der Finanzindustrie. Wird diese Entwicklung nicht gestoppt, werden bald einmal nur noch Löhne, Renten und – über die Mehrwertsteuer – der Konsum besteuert. Dabei wurden die Stempelabgaben einmal als die «Mehrwertsteuern im Finanzbereich» konzipiert, um so die Steuerlast auf alle Schultern zu verteilen. Diese Steuern sollen nun abgeschafft werden. Die AL sagt klar NEIN dazu.

Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien → JA

Das Mediengesetz ist nicht der grosse Wurf, aber einzelne Massnahmen daraus sind zielführend. So würde es auch die Chancen von Neugründungen erhöhen sich zu etablieren und längerfristig im Markt zu bestehen, wie beispielsweise die «Haupstadt» in Bern.

Auch die Posttaxenverbilligung für Zeitungen und Vereinsblätter kann eine wichtige Unterstützung für kleine Printmedien sein, um zu überleben.

Bei der Unterstützung der Frühzustellung von Zeitungen werden zwar hauptsächlich die grossen Verlagshäuser profitieren. Das kann aber auch ein Hebel sein für die Zeitungsverträger*innen, um ihre Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und mehr Lohn zu unterstreichen.

Leider kommt das Gesetz viel zu spät, nachdem die Monopolisierung der Medienlandschaft in der Schweiz schon weit fortgeschritten ist und leider profitieren vom Medienpaket auch diejenigen Grosskonzerne, die verantwortlich sind für diese Medienkonzentration.

Trotzdem sind wir klar für das Gesetz, weil es den Journalismus unterstützt und fördert, weil es der Monopolisierung entgegenwirkt und weil bei einem JA der Medienmacht der ultrarechten Milliardäre Tettamanti, Hummler, Blocher und Co. mit ihren Statthaltern Köppel, Somm und SVP etwas entgegengesetzt werden kann.

Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» → JA

Die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» will Werbung für Tabakprodukte (darunter auch E-Zigaretten) konsequent verbieten, wo sie Minderjährige erreichen könnte. Dies kommt einem faktisch kompletten Werbeverbot für Tabakprodukte gleich: Ob im Kino, auf Plakaten, in Zeitungen, an Kiosken etc. – überall schauen auch die Augen Jugendlicher und Kinder hin. Die knappe Mehrheit des Parlaments lehnt die Initiative ab und hat der Initiative einen moderateren Gegenvorschlag entgegengestellt, der in Kraft tritt, sofern die Initiative am 13. Februar scheitert.

Die AL Bern begrüsst und unterstützt das Anliegend der Initiative und empfiehlt ein «JA». Werbung für eines der gesundheits- und umweltschädlichsten Produkte überhaupt ist verwerflich und zu verbieten. Die Tabaklobby hat auch in der Schweiz grosse Macht und kann mit der Initiative angegangen werden. Ausserdem hat die AL Bern eine generell werbekritische Haltung: Erst durch sie wird beim Menschen das künstliche Bedürfnis geschaffen, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu konsumieren. Wie die Gegner*innen der Initiative irreführend behaupten, würde bei einem «JA» als nächstes wohl die «Cervelat-Werbung» verboten – eine gute Idee, findet die AL.

Die Initiative stammt von Organisationen, die sich massgeblich mit Sucht- und Gesundheitsfragen auseinandersetzen: unter anderem die Lungenliga, der Drogist*innenverband, die Krebsliga, das Blauer Kreuz oder der Berufsverband Schweizer Ärzt*innen. Genauso vertreten sind auch Organisationen, die den Fokus auf Kindern und Jugendlichen haben, zum Beispiel der SAJV (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände).

Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» → STIMMFREIGABE

Die Volksinitiative geht grundsätzlich in eine sehr gute Richtung. Die AL spricht sich ganz explizit gegen Tierversuche aus. Insbesondere die Regelung, dass Schweizer und ausländische bestehende Medikamente, für deren Entwicklung Tierversuche durchgeführt wurden, trotzdem noch zugelassen sein dürfen, solange gegenwärtig keine Tier- oder Menschenversuche stattfinden, ist ein pragmatischer Ansatz, der keine neuen Opfer generiert und trotzdem viele Patient*innen profitieren lässt.

In der eingereichten Formulierung ist die Initiative jedoch zu eng gefasst. Die AL lehnt risikoarme Medikamentenversuche am Menschen nicht ab, solange diese auf einer vollständig freiwilligen Basis und ohne ökonomische Zwänge stattfinden. Das beste Beispiel dafür sind zur Zeit sicherlich die vielen Studien der verschiedenen Corona-Impfstoffe, die in den letzten Jahren weltweit stattgefunden haben.

Wer darauf wetten möchte, dass die endgültige Formulierung bei Annahme leicht abgeschwächt wird, kann auch ein JA in Betracht ziehen.

Kantonal

Abstimmung über die Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge → JA

Da sämtliche Mehreinnahmen aus der neu berechneten Besteuerung an die Bevölkerung zurückgegeben werden ist die Frage nicht, ob die Steuer im Vakuum sinnvoll ist, sondern ob sie verglichen mit allen anderen Steuern überdurchschnittlich sinnvoll ist.

Wir haben ungefähr acht Jahre Zeit, die Treibhausgasemissionen drastisch zu senken, sonst werden unumkehrbare Klima-Kipppunkte überschritten. Es scheint unmöglich, dass es irgendeine Verlagerung hin zu einer höheren Besteuerung von Emissionen gibt, die nicht überdurchschnittlich sinnvoll ist. Zudem rechnen wir auf den Strassen dank Anreizen für kleinere Fahrzeuge mit (überschaubaren) ästhetischen Gewinnen.

Städtisch

Neuordnung der finanziellen Steuerung und des Berichterstattungssystems sowie des stadträtlichen Kommissionenwesens: Teilrevision der Gemeindeordnung

Die AL empfiehlt Variante 1 zu Annahme, Variante 2 zur Ablehnung und beim Stichentscheid Variante 1 zur Annahme.

Die Stadtberner Stimmbevölkerung soll jährlich das letzte Wort über das Städtische Budget behalten, auch wenn eine Abstimmung einzelner Budgetteile noch besser und differenzierter wäre.

So würde die AL eine Abstimmung einzelner Produktgruppen-Budgets klar befürworten.

Eine Umstrukturierung des Kommissionswesens erachten wir als sinnvoll. Die neu geschaffene Finanzkommission kann ganzjährig finanzielle Prozesse begleiten und beurteilen. Die Vorlage stärkt die finanzielle Steuerung des Parlaments.

Nutzung von Zweitwohnungen in der Altstadt: Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern → JA

In Zeiten akuter Wohnungsnot und steigender Mietpreise ist es aus Sicht der AL dringend notwendig, der gewerblichen Nutzung von Wohnungsraum entgegenzuhalten. Kurzvermietungen heizen den Wohnungsmarkt und somit die steigenden Mietpreise zusätzlich an.

Kurzzeitiges Vermieten von Wohnraum als Ferienwohnung, Business Apartments oder Ähnliches soll in der Altstadt eingeschränkt werden. Diese gewerblichen Wohnformen sollen da, wo die Städtische Bauordnung zwingend eine Wohnnutzung vorschreibt, nicht mehr möglich sein.

Es soll keine Verdrängung stattfinden und genügend Wohnraum zur Verfügung stehen.

Gesamtsanierung Wysslochgut und Einbau Tagesschule: Baukredit → JA

Vor dem Hintergrund der steigenden Schüler*innenzahlen ist es wichtig dem Raumbedarf für Schule und schulergänzende Betreuung nachzukommen. Positiv bewerten wir den sorgfältigen Umgang mit den bestehenden Grünflächen und die Bemühungen, den MINERGIE-ECO Standard einzuhalten.

Das Projekt kreiert nötigen, gesicherten und naturnahen Raum für Kinder verschiedener Schulstandorte. Deshalb empfehlen wir, trotz hoher Kosten, die Annahme des Baukredits zur Gesamtsanierung Wysslochgut.

Nichtsdestotrotz fordert die AL, dass Schulraumplanung zukünftig vorausschauender gehandhabt wird, damit Dringlichkeit und Preis nicht gegeneinander abgewogen werden müssen.