Kantonal
Änderung der Kantonsverfassung (Stellung und Kompetenzen Justizbehörden) → JA
Diese Vorlage ist eine notwendige Folge, um die Justizreform von 2011 in der Verfassung abzubilden: Die Justiz wird damit als selbstverwaltetes Organ auf Verfassungsstufe definiert und so die Gewaltenteilung von Exekutive, Judikative und Legislative verankert.
Gleichzeitig wird auch das Koordinationsorgan der Justiz, die Justizverwaltungsleitung mit ihren finanziellen Kompetenzen geregelt. Die AL Bern hat in diesem Kontext mehrfach kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft bei der Justizreform zusammen mit den Gerichten in einem gemeinsamen Verwaltungsgremium zusammengeführt worden ist. So kann der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit der Gerichte nicht gegeben ist, insbesondere dann, wenn die Staatsanwaltschaft das Gremium präsidiert. Aufgrund der Kompetenzen der Justizverwaltungsleitung sollte dies jedoch praktisch nicht der Fall sein, weitaus heikler sind informelle Mittagessen und Kaffees zwischen Vertreter*innen der beiden Instanzen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die AL, die Änderung anzunehmen.
Änderung der Kantonsverfassung (Unvereinbarkeitsregeln Mitglieder Grosser Rat) → JA
Mit der Verfassungsänderung wird die Grundlage geschaffen, dass Kantonsangestellte unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Grossen Rat angehören dürfen. Die AL Bern hat sich bereits vor Rund 10 Jahren auf städtischer Ebene für das Anliegen eingesetzt, Bürgerliche und SP haben die Prüfung 2016 jedoch verhindert. Umso erfreulicher ist es, dass der Grosse Rat die Änderung einstimmig zu Annahme empfiehlt.
Aus demokratiepolitischer Sicht ist eine möglichst breite Teilhabemöglichkeit am Parlament zentral. Wirtschaftliche Vertreter*innen, die Aufträge vom Kanton ausführen, haben oft weitaus die grösseren Interessenskonflikte als Kantonsangestellte die beispielsweise in einem der Jugendheime als Sozialpädagog*in arbeiten. Wird die Verfassungsänderung angenommen, kann danach im Gesetz geregelt werden, welche Kantonsangestellte Parlamentsmitglied werden können und welche weiterhin aus guten Gründen ausgeschlossen bleiben.
Die AL empfiehlt, die Verfassungsänderung anzunehmen.
Baukredite für die Verkehrssanierung Aarwangen und Burgdorf-Oberburg-Hasle → 2xNEIN
Eigentlich braucht es hierfür keine Begründung. Zwei weitere Projekte, welche die Strassenkapazitäten für den motorisierten Privatverkehr wider besseren Wissens mit Megastrassen ausbauen wollen. Wenn wir unsere Lebensgrundlage – die Natur – schützen und das Budget schonen wollen, gibt es nur einen Weg: weniger motorisierter Privatverkehr. Um das zu erreichen, braucht es keine neuen Strassen, welche den Stau an andere Orte verlagern, sondern Renaturierung bestehender Strassen, SUV Verbote, höhere Benzinpreise, einen ausgebauten ÖV etc. Deshalb empfiehlt die AL bei beiden Baukrediten ein Nein in die Urne zu legen.
Weitere Infos und Argumente findest du unter: https://www.megastrassen-nein.ch/
Städtisch
Viererfeld/Mittelfeld: Verpflichtungskredite für Infrastruktur und Entwicklung → Eher Ja
Viererfeld/Mittelfeld: Verpflichtungskredite für Infrastruktur und Entwicklung → Eher Ja
Im Viererfeld/ Mittelfeld soll in Zukunft ein neues Quartier entstehen. Als erstes sollen Strassen und Infrastrukturanlagen auf dem bisher unbebauten Areal errichten werden. Dazu ist es nötig mehrere Verpflichtungskredite aufzunehmen.
Die AL Bern ist grundsätzlich der Meinung, dass neuer bezahlbarer Wohnraum den Nutzen der bis anhin bestehenden Grünflächen im Viererfeld/Mittelfeld übersteigt. Hierin sehen wir aber auch den grössten Kritikpunkt: Lediglich rund die Hälfte der künftigen Wohnungen soll preisgünstig vermietet werden. Ausserdem werden die Liegenschaften im Baurecht nicht nur an Genossenschaften, sondern auch an private Investoren abgegeben. Das Viererfeld/ Mittelfeld ist eine der letzten freien grünen Flächen auf städtischem Boden. Es ist daher wichtig, dass sorgsam und nachhaltig damit umgegangen wird.
Die AL Bern würde es deshalb begrüssen, wenn die Stadt Bern ehrgeizigere Ziele in Bezug auf erschwinglichen und klimaschonenden Wohnraum legen würde und empfiehlt daher mit Vorbehalt für die Vorlage zu stimmen.
Sanierung Freibad Wyler: Baukredit → JA
Das Freibad Wyler ist nach dem Weyerli und Marzili das drittgrösste Freibad der Stadt Bern. Seit der Fertigstellung im Jahre 1971 wurden auf dem ehemaligen Schiessgelände keine umfassenden Sanierungsarbeiten durchgeführt. Eine Erneuerung der Anlage ist darum kein luxuriöses nice-to-have, sondern eine dringende Notwendigkeit, wenn die Anlage weiter in Betrieb bleiben soll. Die grosszügige Grünanlage ist im dicht bebauten Nordquartier eine beliebte und wichtige Erholungsfläche für Gross und Klein.
Darum sagt die AL klar Ja zum Baukredit in der Höhe von 11.1 Millionen Franken für die Sanierung.
Projektierungskredit Sanierung Nydeggbrücke → JA
Die zweitälteste Brücke Berns hat Sanierungsbedarf: Neben der Fahrbahn weisen auch die Flügelmauern Schäden auf: Die Sandsteinblöcke sind stark verwittert.
Geplant ist nun eine Gesamtsanierung in 2 Etappen. In einer ersten sollen der Strassenraum instand gestellt und die Oberfläche abgedichtet werden. Nach der Austrocknung des Brückenkörpers kann in einer zweiten Etappe, rund 2-3 Jahre später, die Natursteinsanierung erfolgen. Während der ersten Etappe soll der motorisierte Verkehr umgeleitet werden. Für die Zeit der Austrocknung und die zweite Etappe wird die Brücke wieder vollumfänglich nutzbar sein.
Die AL erkennt die Notwendigkeit der Sanierung und schätzt die mit der Sanierung einhergehende hindernisfreie Ausgestaltung der Bushaltestellen Nydegg und Bärengraben.
In der Kritik sehen wir das Ersetzen der 13 Linden, die in der letzten Sanierung vor 40 Jahren schlicht zu wenig Beachtung erhielten und nun stark beschädigt sind. Wir begrüssen, dass die 20 Bäume, die neu gepflanzt werden, nun mehr Wurzelraum erhalten und gleichzeitig zur Brückenstabilität beitragen sollen.
Die AL empfiehlt, dem Projektierungskredit zuzustimmen.