Eidgenössisch
Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative) → JA
In den letzten 25 Jahren sind die Krankenkassenprämien um mehr als 150% gestiegen, im Vergleich dazu sind die Löhne lediglich um 12% gestiegen. Dieses Ungleichgewicht führt dazu, dass es für viele Menschen schwieriger wird, die Kosten noch tragen zu können, und sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative werden die Krankenkassenprämien gedeckelt und dürfen neu nicht mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Die Initiative will zudem einen fixen Verteilschlüssel für die Finanzierung der Prämienverbilligungen festlegen. Künftig soll der Bund zwei Drittel der Gesamtausgaben übernehmen, was die Kantone entlastet und in ihrem Bemühen unterstützt, die Prämienverbilligungen auszurichten.
Von der Initiative profitieren der Mittelstand, Pensionierte, Einzelpersonen mit einem Netto-Einkommen bis zu 5’000 Franken und Familien, z.B. eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von 9’000 Franken.
Die Initiative hat daneben auch langfristige politische Auswirkungen. Da die Prämien bei einer Annahme bei 10% des Einkommens gedeckelt werden, müssen Bund und Kantone höhere Prämienverbilligungen ausschütten. Damit wird der Druck auf die Politik erhöht, sich vom Einfluss der Pharmakonzerne und Krankenkassen zu lösen und mit griffigen Massnahmen das Kostenwachstum einzudämmen.
Weitere Informationen findest Du auf: www.bezahlbare-praemien.ch
Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative) → NEIN
Die Kostenbremse-Initiative der Mitte sieht vor, die Gesundheitskosten zu senken. Dies soll geschehen durch die Digitalisierung der Patient*innen-Dossiers, günstigere Arzneimittel und Generika, Einsparungen im stationären und im Notfall Bereich. Was sich im ersten Moment zwar gut anhört, verliert aber schnell an Strahlkraft, wenn die Initiative etwas genauer angeschaut und in ihren Kontext gesetzt wird. Schon heute übernimmt die Grundversicherung der Krankenkassen längst nicht alle notwendigen Gesundheitsleistungen, welche für eine würdige Gesundheitsversorgung nötig sind. Falls die Initiative der Mitte angenommen würde, bedeutet dies, dass wir in eine Zweiklassen Medizin abrutschen. Konkret wären die Spitäler und Ärzt*innen wohl versucht, Patient*innen mit Zusatzversicherungen zu bevorzugen, da gewisse Leistungen von den Krankenkassengrundversicherungen nicht mehr übernommen würden. Dies träfe gerade die Menschen am härtesten, welche schon jetzt unter der hohen Prämienlast leiden, und sich nicht auch noch eine Zusatzversicherung leisten können. Die vernünftigere und sinnvollere Lösung ist daher die Prämienentlastungsinitiative der SP, welche es zu unterstützen gilt.
Aus diesen Gründen ganz klar NEIN zur Kostenbremse-Initiative.
Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“ → NEIN
Die Initiative, die von Personen lanciert wurde, die sich gegen eine „(Covid-)Impfpflicht“ einsetzen, verlangt wörtlich, dass Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit nur mit Zustimmung der betroffenen Person erlaubt sein sollen.
Wenn man bedenkt, dass bei einer Annahme möglicherweise der Einsatz von Gummischrot und Wasserwerfern nicht mehr erlaubt ist, neigt man fast dazu ein „JA“ in die Urne zu legen.
Trotzdem empfiehlt die AL Bern die Initiative abzulehnen.
1. Das Hauptanliegen der Initiant*innen ist bereits heute Realität: ohne Zustimmung darf in der Schweiz niemand geimpft werden.2. Die negativen Folgen der Rechtsunsicherheit, die durch den Initiativtext entsteht, gewichten wir im aktuellen gesellschaftlichen und politischen Kontext höher als die mögliche Chance für das oben genannte Verbot von Gummischrot und Wasserwerfern.
Gerade für vulnerable Personen, die bereits unter struktureller Diskriminierung und Ausgrenzung leiden oder für Personen, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat befinden, ist Rechtsunsicherheit eine weitere Hürde zum Zugang zum Recht.
Wir gehen nicht davon aus, dass diese Problematik der Initiative zu Gunsten von vulnerablen Personengruppen umgesetzt würde. Andere konkrete Massnahmen, wie niederschwelliger Zugang zu Rechtsberatung, unentgeltliche Rechtspflege, Ombuds- und Beschwerdestellen sowie unabhängige Untersuchungsinstanzen zu staatlichem Fehlverhalten sind weit klarer, wirksamer und vordringlicher als die vorliegende Initiative.
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien → JA
Am 9. Juni 2024 wird über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abgestimmt. Das Gesetz schafft die Grundlage, um die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Wind, Sonne und Biomasse zu erhöhen. Das verringert sowohl die Abhängigkeit von Energieimporten als auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen. Durch erleichterte Planungsbedingungen für Projekte mit nationalem Interesse fördert das sogenannte Stromgesetz den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien. Dabei bliebt die Beschwerdemöglichkeit gegen konkrete Projekte erhalten. Das Stromgesetz sieht mit der Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie vor, dass vorwiegend Gebäudeflächen mit Solaranlagen ausgestattet werden. Ebenfalls sind rund sechzehn Wasserkraftprojekte inklusive Erweiterung bereits vorhandener Kraftwerke im Stromgesetz vorgesehen. Dabei hat der Ausbau der erneuerbaren Energien unter Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft zu erfolgen.
Nebst dem Ausbau der erneuerbaren Energien fokussiert das Bundesgesetz auf die Effizienzsteigerung des Stromverbrauchs und erhebt damit Massnahmen gegen Energieverschwendung.
Aus Sicht der AL ist das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit einem kritischen Ja anzunehmen. Die Effizienz- und Sparziele hätten grundsätzlich ambitionierter gesetzt werden sollen. Zudem besteht die Wahrscheinlichkeit, dass der Natur- und Landschaftsschutz trotz Berücksichtigung im Bundesgesetz in der Praxis zu wenig gewichtet wird, allenfalls auch bei Beschwerdeverfahren. Letztlich ist das Festhalten von konkreten Wasserkraftprojekten auf Gesetzesebene fragwürdig. Es besteht jedoch die Hoffnung, dass durch den Ausbau der Solarenergie die Wasserkraftwerke etwas an Bedeutung verlieren und somit der Gefährdung der Gewässer durch weitere Kraftwerke entgegengewirkt werden kann. Aus Sicht der AL ist das Stromgesetz immerhin ein Schritt in die richtige Richtung, um ein klimaneutrales Energiesystem zu schaffen und die Abhängigkeit von Energieimporten aus nicht erneuerbaren Energiequellen wie Öl, Gas oder Atomkraft stark zu reduzieren. Die Ausarbeitung einer besseren Vorlage ist bei einer Ablehnung des Stromgesetztes unwahrscheinlich, der erneute Aufwind der Atomkraft jedoch umso wahrscheinlicher. Daher empfiehlt die AL das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zur Annahme.
Städtisch
Kinderhaus Rossfeld: Baukredit → JA
Die Stadt Bern hat die Gebäude der Kirchgemeinde Matthäus im Quartier Rossfeld im Baurecht erworben. Die Stadt Bern möchte in den Gebäuden benötigter Raum für die Tagesbetreuung von Schulkindern, eine Kita und eine Basisstufenklasse schaffen. Nun geht es darum das ehemalige Kirchgemeinde- und Pfarrhaus dafür zu sanieren und umzubauen. Um diesen Umbau zu finanzieren, ist ein Baukredit von 16,1 Mio. Franken beantragt. Die AL Bern befürwortet diesen Umbau und empfiehlt die Vorlage für den Baukredit anzunehmen.
Gesamtsanierung und Erweiterung Volksschule Stöckacker: Baukredit → JA
Im Einzugsgebiet der Volksschule Stöckacker werden für die kommenden Jahre deutlich höhere Schüler*innenzahlen erwartet. Dafür muss Schulraum bereitgestellt werden. Die Stadt Bern plant neben der Sanierung der bestehenden Gebäude einen Neubau auf dem Gelände der Volksschule zu realisieren. Damit soll künftig Platz für 19 statt 7 Klassen bereitstehen. Der Neubau wird dabei grösstenteils aus Holz gebaut und soll dann den Standards Minergie-P-Eco und Nachhaltiges Bauen Schweiz entsprechen. Dafür wird ein Baukredit von 65,8 Mio. Franken beantragt. Die AL Bern befürwortet sowohl die Sanierung wie auch den Neubau und empfiehlt aus diesem Grund die Vorlage für den Baukredit anzunehmen.
Schulraumprovisorium auf dem Gaswerkareal: Baukredit → JA
Weil die Volksschulen Kirchenfeld und Sulgenbach saniert werden, müssen ihre Schüler*innen woanders unterrichtet werden. Da zurzeit kein weiterer Schulraum zur Verfügung steht, soll im Gaswerkareal ein Schulraumprovisorium gebaut werden. Das Provisorium soll nördlich des Gaskessels zu liegen kommen, aber dabei die an diesem Ort geplante Arealentwicklung (Bau eines neuen Stadtquartiers) nicht behindern. Es ist geplant, dass das Schulraumprovisorium für sechs bis acht Jahre genutzt wird. Für den Bau des Schulraumprovisoriums wird ein Baukredit von 23,4 Mio. Franken beantragt. Die AL Bern sieht die Notwendigkeit für den Bau von vorübergehendem Schulraum und empfiehlt auch hier die Vorlage anzunehmen.
Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal) → JA
Auf dem Wifag-Areal im Wylerquartier wurden über 100 Jahre lang Druckmaschinen hergestellt, bis die Produktion im Jahre 2009 eingestellt worden ist. Nun soll dort, wie auch in der angrenzenden ehemaligen Leinenweberei, ein neuer Quartierteil mit mindestens 80 Prozent Wohnnutzung entstehen. Davon muss ein Drittel des Wohnraums in Kostenmiete zur Verfügung gestellt werden.
Ebenfalls wird in der Vorlage der Aussenraum für gemeinschaftliche öffentliche Nutzungen festgeschrieben, wie beispielsweise für Kinderspielplätze. Der Aussenraum muss stark durchgrünt werden und maximal 50 Prozent der Aussenflächen darf versiegelt werden.
Das Areal befindet sich heute in der Industrie- und Gewerbezone und ist im Besitz der Mali International AG, die aus der WIFAG hervorgegangen ist. Ein kleinerer Teil des Areals ist im Besitz der Leinenweberei Bern AG. Damit an der Wylerringstrasse ein neuer Quartierteil mit einem hohen Anteil an Wohnnutzung entstehen kann, braucht es eine Änderung der Bauzone, über die nun abgestimmt wird.
Die AL begrüsst den Bau von Wohnungen auf dem WIFAG-Areal und empfiehlt darum die Vorlage anzunehmen, auch wenn wir bedauern, dass nicht 100% preisgünstiger Wohnraum entstehen soll und wir uns im Stadtrat erfolglos für die Reduzierung der geplanten Parkplätze eingesetzt haben.
Öffentliche Infrastruktur im Entwicklungsschwerpunkt Ausserholligen: Rahmenkredit → JA
Begründung folgt.