Eidgenössisch
Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) – JA”
Die Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung um das Kriterium „sexuelle Orientierung“ wurde im Dezember 2018 von National- und Ständerat beschlossen. Die EDU und die junge SVP haben gegen die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm das Referendum ergriffen. Wer heute in der Schweiz zu Hass und Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle als gesamte Gruppe aufruft oder Lesben, Schwule und Bisexuelle diskriminiert, kann dafür nicht belangt werden.
Der Hass gegenüber Lesben, Schwulen und bisexuellen Menschen ist in der Schweiz immer noch weitverbreitet. Die Verbreitung von Hass und Hetze bietet den Nährboden für viele Gewalttaten gegenüber Lesben, Schwulen und bisexuellen Menschen. Durch die Erweiterung wird es möglich, Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle zu bekämpfen – so wie bereits heute nicht zu Hass aufgrund der Religion oder der Hautfarbe aufgerufen werden darf.
Diese Gesetzesänderung beinhaltet leider nur die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm um den Aspekt der sexuellen Orientierung. Diskriminierung und Hassreden aufgrund der Geschlechteridentität sollen auch künftig nicht strafrechtlich verfolgt werden. Somit werden trans und inter Menschen von dieser Gesetzesänderung ausgeschlossen. Parlamentarier*innen bezeichneten den Begriff der Geschlechteridentität als „zu schwammig“ für das Strafrecht.
Wir empfehlen diese Gesetzesänderung zur Annahme.
Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ – JA
Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Vor allem in städtischen Gebieten ist das Angebot an Wohnraum und vor allem günstigem Wohnraum knapp. Die vorliegende Initiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ fordert, dass Bund und Kantone preisgünstige Mietwohnungen durch die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus verstärkt fördern.
Energietechnische Sanierungen sollen nicht zum Verlust von bezahlbaren Mietwohnungen führen. Luxusrennovationen welche eine Kündigung und eine höhere Miete zur Folge haben, sollen keine Subventionen mehr erhalten.
Mit einem Vorkaufsrecht, für geeignete Grundstücke, sollen faire Kaufbedingungen für Kantone und Gemeinden geschaffen werden.
Bei Neubauten müssen mindestens 10 Prozent bezahlbarer Wohnraum in Form von gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungen entstehen.
Die AL Bern fordert, dass Wohnraum der Profitmacherei und Spekulation entzogen wird und sich Bund und Kantone aktiv für günstigen Wohnraum und genossenschaftliches bzw. gemeinnütziges Wohnen und Bauen einsetzen.
Wir empfehlen diese Initiative zur Annahme.
Aber: es muss dringend auch darüber nachgedacht werden, wie wohnen organisiert werden kann, ohne ständig neu bauen zu müssen.
Kantonal
Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg – JA
Clavaleyres ist eine bernische Exklave und eine Kleinstgemeinde mit fünfzig Einwohner*innen. Die Einwohner*innen der Gemeinde möchten mit Murten fusionieren. Um das machen zu können, muss ein Kantonswechsel vollzogen werden und dieser wird mit dieser Vorlage ermöglicht.
Die AL Bern setzt sich für mehr Mitbestimmung und Gemeindeautonomie ein – sowohl Clavaleyres wie auch Murten haben der Fusion zugestimmt und es gibt keinen Grund sich in dieser Frage einzumischen. Mit einem JA zu dieser Vorlage kann verhindert werden, dass sich eine nicht betroffene Mehrheit der Stimmberechtigten im Kanton Bern gegen den geäusserten Entscheid der betroffenen Minderheit stellt.
Kredit für den Transitplatz in Wileroltigen – JA
Der Kanton Bern steht in der dringenden Verantwortung endlich genügend Stand-, Durchgangs- und Transitplätze für Fahrende zur Verfügung zu stellen – und hat seit Jahren nichts Dauerhaftes und Zuverlässiges hingekriegt. Dies richtet sich gegen die Lebensweise von Fahrenden. Mit dem JA zum Kredit für den Transitplatz in Wileroltigen macht der Kanton einen ersten Teil seiner Hausaufgaben. Es gibt noch viel mehr zu tun, aber es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um die systematische Verdrängung und Diskriminierung der fahrenden Lebensweise abzubauen.
Dass auch nach einem JA zu diesem Transitplatz noch viel Arbeit ansteht, ist aber offensichtlich: wird doch in der Vorlage explizit auf „Sicherheitskosten“ und Polizeikosten eingegangen und mit keinem Wort erwähnt, dass es höchste Zeit wäre, bei der fahrenden Lebensweise auch Mietrecht und -praxis mitzudenken und vor allem anzuwenden. Die fahrende Lebensweise wird weiterhin auf ein „polizeiliches Problem“ reduziert. Gleichstellung zu Mieter*innen würde heissen: Platzwart statt Polizei.
Städtisch
Sanierung und Erweiterung Volksschule Bethlehemacker: Baukredit – JA
Die Schulanlage Bethlehemacker wurde zwischen 1952 und 1970 erbaut und beinhaltet aktuell 23 Klassen vom ersten bis zum neunten Schuljahr sowie eine Tagesschule. Heute besteht Sanierungsbedarf. Eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterbarkeit der Volksschule, zeigte, dass der Aufwand für die Erweiterung und Sanierung des Hauptgebäudes längerfristig nicht sinnvoll wäre. Für die Erstellung eines Ersatzneubaus sowie die Sanierung der restlichen Gebäude wird ein Kredit in der Höhe von 63,6 Millionen beantragt.
Wir empfehlen dieses Projekt zur Annahme.
Grundstückerwerb Gaswerkareal – JA
Die Verwendung des Areals soll mit den Einwohner*innen der Stadt Bern entschieden werden und nicht von Privaten – deshalb JA zum Erwerb des Landes. Boden soll Gemeingut sein, deshalb begrüssen wir diesen Rückkauf.
Bei dieser Vorlage befinden die Stimmberechtigten über den Erwerb des Grundstücks des Gaswerkareal für 30.76 Millionen Franken. Dies deckt Kosten für Land, Bestandesbauten, eine Entschädigung für die Planungsvorlagen und die Altlastensanierung.
Die Stadt ist verantwortlich für die Altlastensanierung von 20 Mio Franken. Diese sind schon vor der Auslagerung der städtischen ewb angefallen.
Die politischen Rahmenbedingungen wurden mit dem Bericht zum Planungsentwicklungsprozess gesetzt: Es wird keine Eigentumswohnungen geben und es wird Platz für quartierbezogenes Gewerbe haben. 50 Prozent des Areals sind für den gemeinnützigen Wohnbau vorgesehen; 25 Prozent werden durch die Stadt selber bebaut und 25 Prozent stehen übrigen Investoren zur Verfügung. Ebenso bleibt der Gaskessel auf dem Areal. Das Resultat des städtebaulichen Wettbewerbs ist trotz diesen Eckwerten nicht bekannt.
Es ist jedoch demokratiepolitisch richtig, dass die Bevölkerung zum jetzigen Zeitpunkt zum Kauf des Areals Stellung nehmen kann.
Die AL wird sich bei der Planung dafür einsetzen, dass der Aareraum als Naherholungsgebiet und der geschützte Landschaftsraum erhalten bleibt. Ebenso muss die Nachbarschaft mit dem Gaskessel beachtet werden. Nicht ein möglichst hohes Nutzungsmass soll im Vordergrund stehen, sondern die Erhaltung von Freiraum.
Damit die Verantwortung über die Entwicklung und Planung des Areals bei der Stadt sind, befürworten wir den Kauf dieses Areals und empfehlen deshalb den Grundstückerwerb zur Annahme.
Überbauungsordnung Untermattweg 8 – JA
Die Galenica-Gruppe will ihren Firmenhauptsitz am Untermattweg 8 sanieren und ausbauen und neu einzig als Bürogebäude mit zusätzlichen Arbeitsplätzen nutzen. Für diese Nutzungsänderung bedarf es einer Umzonung in eine Dienstleistungszone. Dadurch wird das Gebäude umweltgerechter gemacht, der Stadtbach wird freigelegt und der öffentliche Raum wird durch die Begrünung sowie die Aufhebung der Aussenparkplätze aufgewertet.
Wir begrüssen, dass die Eigentümerschaft mit ihrem Mobilitätsmanagement ökologische Massnahmen ergreift: Durch die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur für Velofahrende, durch die Beteiligung des Unternehmens an ÖV-Abonnementen oder durch die Förderung von Car-Sharing soll die Anzahl Fahrten um 30 Prozent reduziert werden. Somit sollen anstelle der vom Kanton vorgegebenen 452 Parkplätzen „nur“ 344 Parkplätze gebaut werden. Ebenso begrüssenswert ist, dass der Stadtbach geöffnet wird und die Sonne zu Gesicht bekommt. Dadurch wird der bis jetzt sehr knappe Freiraum im Quartier etwas grösser.
Wir empfehlen die Vorlage zur Annahme.
Gesamtsanierung Monbijoustrasse: Ausführungskredit – JA
Die Gleisanlage auf der Monbijoustrasse im Abschnitt zwischen der Kreuzung Eigerstrasse und Knoten Seftigenstrasse muss altersbedingt ersetzt werden. Gleichzeitig sollen in diesem Strassenraum Massnahmen zur Verbesserung der Situation von Fuss- und Veloverkehr getroffen werden. Zudem sollen die notwendigen Massnahmen gemäss dem Umsetzungskonzept hindernisfreier öffentlicher Raum verwirklicht werden. Ebenso besteht in diesem Abschnitt Sanierungsbedarf bei diversen Werkleitungen wie den Gas-und Wasserleitungen. Der Wärmeverbund Marzili plant, das Leitungsnetz auszubauen. Die verschiedenen Bedürfnisse werden im vorliegenden Projekt zusammengefasst.
Die Gesamtkosten für die Sanierung der Monbijoustrasse betragen 29,68 Millionen Franken. Der städtische Anteil beläuft sich auf 18,82 Millionen Franken
Ein Kritikpunkt bei diesem Projekt ist, dass es nicht möglich ist gewisse Bäume, namentlich eine Baumgruppe von fünf Bäumen bei der Haltestelle Wander zu erhalten. Hierbei geht es um die Abwägung der BehiG-konformen Umsetzung und der Erhaltung dieser Baumgruppe. Hier stellt sich die Frage, welchen Interessen mehr Gewicht gegeben wird. Dem Baumschutz oder der Barrierefreiheit. Die AL gewichtet die Barrierefreiheit höher.
Wir empfehlen dieses Projekt zur Annahme.