Abstimmungen vom 07.03.2021

Eidgenössisch

Volksinitiative vom 15. September 2017 „Ja zum Verhüllungsverbot“ → NEIN

Bei dieser Vorlage geht es nicht um Gleichstellung, auch nicht um eine eventuell berechtigte Diskussion über den Stellenwert religiöser Symbole im öffentlichen Raum und erst recht nicht um ein Verbot von Verhüllungszwang (dieser erfüllt schon heute den Tatbestand der Nötigung), sondern einzig und allein um rechte Symbolpolitik, Diskriminierung und Ausgrenzung. Deshalb empfehlen wir die Initiative wuchtig abzulehnen.

Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID) → NEIN

Der Bundesrat und das Parlament wollen einen historischen Systemwechsel: Private Unternehmen sollen in Zukunft den digitalen Schweizer Pass (E-ID) ausstellen und sensible private Daten verwalten. An die Stelle des staatlichen Passbüros treten Grossbanken, Versicherungsgesellschaften und staatsnahe Konzerne.

Die AL Bern teilt die Kritik des Referendumskomitees NEIN zum EID-Gesetz (www.e-id-referendum.ch). Insbesondere, dass eine allfällige E-ID nicht von privaten, gewinnorientierten Unternehmen herausgegeben und verwaltet werden sollte. Das vorliegende Argumentarium gegen das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) darf also als Ergänzung zu den durch das NEIN-Komitee angeführten Argumenten gesehen werden. Die AL Bern empfiehlt das EID-Gesetz zudem aus den folgenden Gründen abzulehnen:

  1. Es ist weder nötig noch wünschenswert für Online-Dienstleistungen amtlich identifizierbar zu sein, denn was für Behördengänge im Internet (E-Governance) noch praktisch erscheinen mag, stellt bereits beim Online-Shopping (E-Commerce) ein unerhörter Eingriff in die Privatsphäre dar: eine Ausweispflicht beim Einkaufen! Mit einer E-ID werde ich dabei nicht nur nach meinen Pass gefragt, sondern es werden auch gleich alle meine Online-Tätigkeiten unter meiner einzigen amtlichen Identität zusammen gefasst. Dank der E-ID werde ich also zur gläsernen Internetbürger*in, egal ob ich Pizza bestelle, oder meine Steuererklärung online ausfülle.
  2. Die E-ID ist ein amtlich ausgestellter Identitätsausweis, der nur in Computern existiert, der aber sehr wohl mit der realen persönlichen Identität verknüpft ist. Computersysteme sind aber prinzipiell nie gänzlich vor Manipulation oder Hackerangriffen sicher. Hat man einmal Zugriff auf das Computersystem, welches die E-IDs verwaltet, ist es nicht nur möglich die persönlichen und biometrischen Daten einer jeder Person auszulesen, sondern auch wo und wann die E-ID benutzt wurde. Was bedeutet es für eine reale Person, wenn ihre virtuelle E-ID verändert oder gelöscht wurde? Was bedeutet es für eine reale Gesellschaft, wenn dies virtuell jedem passieren kann? Wir finden, dass ein amtlicher Identitätsnachweis zu wichtig für das reale gesellschaftliche Leben ist, als dass dieser lediglich Gründen der Bequemlichkeit in die virtuelle Welt verfrachtet werden sollten.
  3. Von den Befürworter*innen ist es bisher vermieden worden klar zu umreissen für welche Bereiche des realen und virtuellen Leben eine E-ID als Identitätsnachweis Gültigkeit haben soll. Angeblich soll es kein Pass werden; eher eine Identitätskarte; doch reisen soll man damit nicht können. Vielleicht ein Fahrausweis ohne Auto; oder doch nur eine E-Commerce Kundenkarten? Aber warum darf dann die E-ID staatlich konntroliert herausgegeben werden? Was spricht in diesem Fall beispielsweise gegen eine E-Citycard? Was machen Menschen, die keine E-ID ausgestellt bekommen? Es geht bei amtlicher Identität um zu viel, als dass man diese und andere Fragen nicht vorgängig gründlich klären müsste.

Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien → NEIN

Palmöl wird in Monokulturen und unter Einsatz von giftigen Pestiziden, Kinder- und Zwangsarbeit sowie miserablen Arbeitsbedingungen angebaut. Riesige Flächen des artenreichen Regenwaldes werden dafür unwiederbringlich zerstört. Kleinbäuerinnen, Kleinbauern und Indigene werden von ihrem Land vertrieben. Es gibt kein nachhaltiges Palmöl.

In jedem zweiten Produkt findet sich Palmöl. Extrem billig produziert führt der Import zu unlauterem Wettbewerb zu unseren einheimischen Pflanzenölen. Die weltweite Nachfrage heizt den Verbrauch weiter an.

Während wir in der Schweiz hinsichtlich Umweltschutz, Tierwohl und Biodiversität hohe Anforderungen stellen, widersprechen die Verhältnisse in Indonesien völlig unseren Ansprüchen.

Der Welthandel hat die Umweltzerstörung angetrieben. Angesichts der Klimakrise müssen Gütertransporte eingeschränkt werden. Der Freihandel hat in den meisten Ländern weder den Wohlstand noch die Lebensqualität erhöht und dient alleinig den wirtschaftlichen Interessen multinationaler Konzerne.

Wie in allen Freihandelsabkommen fehlen wirksame Kontrollmechanismen, Sanktionsmöglichkeiten und die Verbindlichkeit. Regelverstösse gegen Menschen- und Arbeitsrechte, Klima- und Umweltschutz sind keine Ausnahme, sondern die Regel. Damit verkommt die ins Feld geführte Nachhaltigkeit zur Makulatur.

Deshalb empfehlen wir das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abzulehnen.

Kantonal

Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe

Hauptvorlage → NEIN

Die Hauptvorlage sieht vor, dass Geschäfte im Kanton Bern neu an vier bewilligungsfreien Sonntagen geöffnet haben dürfen, statt wie bisher an zwei Sonntagen. Zusätzlich beinhaltet sie eine neue Regelung für elektronische Zigaretten und vergleichbaren Produkten. Diese verlangt, dass für E-Zigaretten und alle nikotinhaltigen Produkte künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten sollen wie für herkömmliche Raucherwaren.

Eventualantrag → JA

Wir empfehlen den Eventualantrag zur Annahme dieser beinhaltet nur die Anpassung in Bezug auf den Jugendschutz bei nikotinhaltigen Produkten. Nicht aber die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Bereits heute ist die Arbeitslast für Angestellte im Detailhandel sehr gross, während die Löhne und die Arbeitsbedingungen schlecht sind. Eine Ausweitung, bedeutet nicht mehr Arbeitsplätze, sondern mehr Arbeit für das bereits ausgelastete Personal. Zudem braucht es nicht noch mehr Konsummöglichkeiten. Die Forderung nach zwei weiteren bewilligungsfreien Sonntagen ist der Beginn eines liberalen Traum nach 24/7 Shoppingmöglichkeiten in der Schweiz.

Städtisch

Zukunft Bahnhof Bern → STIMMFREIGABE

Das Mammutprojekt «Zukunft Bahnhof Bern» baut seit 2017.
Gänzlicher Verkehr um den Bahnhof Bern, von Bollwerk bis Hirschengraben, wird neu geregelt. Veloinfrastruktur und Passagierwege sollen gestärkt, Fahrspuren abgebaut werden. Der motorisierte Verkehr soll auf der Achse Inselplatz-Bubenbergplatz-Bahnhofplatz-Bollwerk um 60 Prozent reduziert werden. Im Zuge ihrer Arbeiten will die Stadt Bern sämtliche Haltestellen des öffentlichen Verkehrs im ZBB-Bauperimeter den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anpassen.

Kritisch sieht die AL die Pläne betreffend Hirschengraben. Die jetzt vor Ort wachsenden Eichenbäume sollen durch die Umbauten durch andere ersetzt werden.

Die zu sprechenden finanziellen Mittel des Grossprojekts sind enorm. Hier zu sparen könnte die obigen unterstützenswerten Massnahmen gefährden. Aufgrund der verständlichen Kritik betreffend Umbau am Hirschengraben spricht sich die AL aber für eine Stimmfreigabe aus.

Überbauungsordnung Schwarztorstrasse/Brunnmattstrasse (Meinen-Areal) → JA

In Bern braucht es mehr Wohnungen – Auf dem Areal der ehemaligen Grossmetzgerei Meinen soll nun eine Überbauung mit Wohn- und Nutzfläche realisiert werden. Da zu diesem Zweck die baurechtliche Grundordnung angepasst werden muss, liegt dies nun den Stimmberechtigten zur Abstimmung vor. Von den über 180 geplanten Wohnungen sind ein Drittel im preisgünstigen Sektor und grosse Familienwohnungen sind eingeplant. Eine Solar- und Photovoltaikanlage auf den Dächern der Siedlung soll zudem zu einer nachhaltigen Energieproduktion beitragen. Alles in allem sicher ein gelungenes Projekt, welches die AL zur Annahme empfiehlt.

Neue Festhalle: Investitionsbeitrag an die Messepark Bern AG → NEIN

Die Messepark Bern AG, eine Beteiligung der BERNEXPO AG, plant die alte Festhalle auf dem Berner Messe- und Ausstellungsgelände (BERNEXPO) durch einen modernen multifunktionalen Neubau zu ersetzen. Es sollen rund 95 Mio. Franken investiert werden.
Der Neubau soll es ermöglichen, dass wieder vermehrt Grossanlässe in der BERNEXPO durchgeführt werden können, und soll so den Wirtschaftsstandort Bern stärken.
Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage der Stadt Bern Lehnen wir diesen Investitionsbeitrag an den Messepark ab. Wir sind der Meinung, dass das bestehende Angebot für Grossveranstaltungen wie beispielsweise Konzerte reicht. Noch mehr Raum für kommerzielle Messezwecke lehnen wir ab.

Überbauungsordnung Mingerstrasse-Papiermühlestrasse → NEIN

BERNEXPO beabsichtigt, die heutige Festhalle an der Papiermühlestrasse aus dem Jahr 1948 durch einen Neubau zu ersetzen. Aufgrund der Empfehlung und Begründung zum Investitionsbeitrag an die Messepark Bern AG, empfehlen wir diese Überbauungsordnung ebenfalls zur Ablehnung.