Abstimmungen vom 10.02.2019

Eidgenössisch:

Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» → JA

Die Initiative ist dringend notwendig, um den verschwenderischen Umgang mit Kulturland, naturnahe Landschaften und weiteren Grünflächen zu stoppen. Seit 1985 wurden 584 km2 Grünfläche überbaut, was mehr als der Fläche des Genfer Sees entspricht! Die ständig wachsenden Bauzonen führen dazu, dass weiterhin grossflächig, verschwenderisch und zerstreut gebaut wird. Die Zersiedelung führt zu Mehrverkehr und zusätzlichem Strassenbau, der wiederum den Bodenverschleiss antreibt.

Die Initiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» bekämpft die Zersiedelung, indem neu eingezontes Bauland durch Auszonung von qualitativ gleichwertigem Kulturland anderswo kompensiert werden muss. Bund, Kantone und Gemeinden erhalten den Verfassungsauftrag, eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern.

Kantonal:

Änderung des Kantonalen Energiegesetzes → JA

Obwohl das Gesetz im Laufe der Debatten im Grossen Rat stark verwässert wurde (so sind bspw. Ölheizungen weiterhin unter gewissen Bedingungen erlaubt!), ist es trotzdem ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Positiv hervorzuheben sind insbesondere das Verbot von Elektroboilern sowie die im Gesetz neu verankerte Gemeindeautonomie im Bereich Eigenstromproduktion. Progressive Städte und Gemeinden im Kanton erhalten so die Möglichkeit, über die Mindestvorschriften des Kantons für Neubauten hinauszugehen. Wir begrüssen dies als wichtigen Schritt in eine dezentrale, erneuerbare Stromproduktion der Zukunft.

Polizeigesetz → NEIN

Das totalrevidierte Polizeigesetz verstärkt die staatliche Kontrolle und Überwachung, fördert die Verdrängung von Menschen aus dem öffentlichen Raum und diskriminiert explizit Fahrende. Es mangelt an Gemeindeautonomie und einer wirksamen und demokratischen Kontrolle der Kantonspolizei. Schwerwiegend ist insbesondere auch die Einschränkung von fundamentalen Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit und dem Recht auf politische Meinungsäusserung im öffentlichen Raum. Das Beispiel des Kantons Luzern zeigt, dass kaum noch Demonstrationen angemeldet werden, wenn Veranstalter*innen die Einsatzkosten der Kantonspolizei übernehmen müssen (neu bis zu 30’000 CHF). Der Kanton Bern schränkt damit die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der ganzen Schweiz ein, da Bern als Bundesstadt auch Austragungsort zahlreicher Kundgebungen ist.
Aus all diesen Gründen ist dieses undemokratische Gesetz mit starkem Hang zum Polizei- und Überwachungsstaat deutlich abzulehnen!

Städtisch:

Reglement über die Planungsmehrwertabgabe: Stadtratsvorlage und Volksvorschlag → JA zur städtischen Vorlage und NEIN zum Volksvorschlag

Die Stadt Bern erhebt seit den Neunzigerjahren eine Abgabe auf dem Planungsmehrwert, der bei einer Ein-, Um- oder Aufzonung eines Grundstücks entsteht. Die Abgabe betrug stets 40 Prozent des Planungsmehrwerts.

Seit 2017 gelten jedoch neue kantonale Vorgaben. Diese erlauben es den Gemeinden, ergänzende Bestimmungen zu erlassen, die über die kantonalen Minimalvorgaben hinausgehen. Der Stadtrat hat im Juni 2018 ein entsprechendes Reglement verabschiedet. Bei Einzonungen soll neu eine Abgabe von 50 Prozent, bei Um- und Aufzonungen eine solche von 40 Prozent erhoben werden. Mit den unterschiedlichen Tarifsätzen wird die innere Verdichtung durch Um- und Aufzonungen gegenüber Einzonungen von Bauland gefördert.

Der Volksvorschlag fordert demgegenüber, dass bei Um- und Aufzonungen keine Abgaben erhoben werden, wenn der Mehrwert weniger als 150’000 Franken beträgt. Bei Einzonungen soll die im kantonalen Recht vorgesehene Freigrenze von 20’000 Franken gelten.
Wir sind der Ansicht, dass der von der Stadt durch Ein-, Um- oder Aufzonung produzierte Mehrwert gänzlich der Allgemeinheit zugutekommen sollte. Grundeigentümer*innen sind in verschiedener Hinsicht schon genügend privilegiert. Bei den neu angepassten Planungsmehrwertabgaben handelt es sich grösstenteils um die Beibehaltung der bisherigen Praxis, die sich bewährt hat. Deshalb sagen wir am 10.2.2019 Ja zum PMAR und Nein zum scheinheiligen Volksvorschlag.