Abstimmungen vom 19.05.2019

Eidgenössisch:

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung → NEIN

Was tun, wenn die zwei wichtigsten Gesetzesvorlagen (Unternehmenssteuerreform III und AHV-Reform) von Bundesrat und Parlament dieser Legislatur abgelehnt werden? Die beiden Vorlagen, die nichts miteinander zu tun haben, einfach verknüpfen und mit ein paar Zückerchen die jeweiligen Gegner*innen umgarnen. Dieses Vorgehen ist nicht nur undemokratisch, weil es keine differenzierte Entscheidung ermöglicht, sondern lenkt auch von den grossen Schwächen der zwei Vorlagen ab: Die Schwächen der Unternehmenssteuerreform III wurden nur unzureichend korrigiert, die Senkung der Steuern für alle Unternehmen führt zu einer weiteren Nivellierung nach unten und wird den internationalen Steuerwettbewerb zusätzlich anheizen. Die Kosten werden hauptsächlich andere Länder und insbesondere der globale Süden bezahlen, die weiter Steuereinnahmen von Unternehmen verlieren werden, die ihren Steuersitz in die Schweiz verlagern. Auch zeichnet sich bereits jetzt ab, dass in den Kantonen die bereits ankündigten Steuersenkungen zu weiteren Sparpaketen führen werden.
An diesem Umstand werden auch die 2 Milliarden Franken, die zusätzlich an die AHV fliessen sollen, nichts ändern, im Gegenteil. Vielmehr sind sie Ausdruck globaler Ungleichheitsverhältnisse: Noch stärker werden global erzielte Unternehmensgewinne Schweizer AHV-Renten finanzieren. Die Reform der AHV wird in einigen Jahren zwar notwendig, soll allerdings nicht durch das Anlocken weiterer Gewinnersteuermilliarden finanziert werden, sondern durch Umverteilung der enormen Kapitalgewinne in der Schweiz.

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie → JA

Die Umsetzung der neuen EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht ermöglicht eine bessere Rückverfolgbarkeit der Schusswaffen, insbesondere von halbautomatischen Waffen (wie Armee-Sturmgewehre). Obwohl die Vorlage weder ein zentrales Waffenregister noch Tauglichkeitsprüfungen für Waffenbesitzer*innen umfasst, trägt sie doch immerhin etwas zur besseren Kontrolle des zivilen Waffenbesitzes bei. Es ist zu darauf hinzuarbeiten, dass in Zukunft umfassendere Massnahmen zur Entwaffnung der Bevölkerung, Erhöhung der Sicherheit und dem Schutz vor Waffengewalt ergriffen werden.

Kantonal:

Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe:
Vorlage des Grossen Rates → NEIN
Volksvorschlag → JA
Stichfrage: Volksvorschlag

Die Vorlage des Grossen Rates ist eine reine Abbauvorlage, die die ohnehin tiefen SKOS-Ansätze der Sozialhilfe noch weiter, für bestimmte Gruppen wie z.B. junge Erwachsene, massiv senken soll. Absicht und Ziel der Vorlage sind klar: es soll weiter auf Kosten der finanziell schwächsten Bewohner*innen des Kantons gespart werden, während gleichzeitig die Steuern für Unternehmen gesenkt werden sollen (zunächst auf Bundesebene und mittelfristig sicherlich auch im Kanton). Dagegen bleiben die Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen und Sozialhilfeempfangenden nur eine ungenügende Kompensation.
Der Volksvorschlag für eine wirksame Sozialhilfe schlägt dagegen parallel zu den Wiedereingliederungsmassnahmen den Verzicht auf Kürzungen vor. Vielmehr sollen die Unterstützungsbeiträge für sozialhilfebeziehende Familien mit Kindern und Jugendlichen erhöht werden. Auch werden über 55-Jährige Langzeitarbeitslose künftig gemäss den Ansätzen der Ergänzungsleistungen nach AHV/IV unterstützt, was eine gesellschaftliche Wertschätzung für Menschen ausdrückt, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Deshalb: Gesetzesvorlage des Grossen Rates ablehnen, Volksvorschlag annehmen und bei der Stichfrage für den Volksvorschlag stimmen!

Städtisch:

Ersatzneubauten und Sanierung Doppelturnhalle Volksschule Kleefeld: Baukredit → JA

Die Volksschule Kleefeld in Bümpliz wurde Anfang der 70er Jahre erbaut und ist mittlerweile stark sanierungsbedürftig und erfüllt verschiedene gesetzliche Anforderungen, aber auch Standards von zeitgemässer Pädagogik nicht mehr. Eine Studie hat ergeben, dass ein Neubau gegenüber einer Sanierung energieeffizienter sei. Deshalb empfehlen wir bei dieser Vorlage JA zu stimmen.

Erwerb von Liegenschaften: Rahmenkredit → JA

Einem Rahmenkredit von 60 Millionen Franken, der es der Stadt ermöglicht Immobilien aufzukaufen und damit marktergänzenden, günstigen Wohnraum für tiefe und mittlere Einkommen zu schaffen und langfristig zu erhalten, stimmen wir zu. Mit dem Rahmenkredit kann die Stadt vier Jahre lang rasch auf faire Kaufangebote eingehen. Wir stimmen Ja zum Rahmenkredit, denn, die Stadt Bern muss mit einer aktiven Wohnpolitik Gegensteuer gegen Wohnungsnot und steigende Mieten geben und ihren Einfluss auf den Immobilienmarkt vergrössern. Dieser Wohnraum soll insbesondere Menschen zur Verfügung gestellt werden, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt sind und die Stadt erwirbt Liegenschaften nur dann, wenn sie zu einem fairen Preis angeboten werden. Auf spekulative oder überteuerte Angebote steigt die Stadt nicht ein. Es gibt LiegenschaftsbesitzerInnen, die bereit sind, beim Verkauf ihrer Immobilien auf maximalen Profit zu verzichten. Hier muss die Stadt rasch handeln können. Deshalb legen wir ein JA in die Urne.

Betriebsbeiträge an vier Kulturinstitutionen für die Jahre 2020–2023: Verpflichtungskredite → JA

Der Gemeinderat beziehungsweise Stadtrat haben die Verpflichtungskredite für Subventionen an 18 Institutionen bereits bewilligt. Vier Kredite unterliegen aufgrund der Höhe der Beiträge jedoch der Volksabstimmung: diejenigen für die Beitrage an das Bernische Historische Museum, an Konzert Theater Bern, die Kornhausbibliotheken sowie die Dampfzentrale Bern.

Die vier Institutionen sollen 2020-2023 mit rund 26,27 Millionen Franken pro Jahr durch die Stadt unterstützt werden.

Damit die gemeinsam mit Kanton und Regionsgemeinden abgeschlossenen Verträge in Kraft treten können, müssen die entsprechenden Verpflichtungskredite von allen Beitragsgebenden separat genehmigt werden. Die Kulturinstitutionen haben den Verträgen bereits zugestimmt.

Die jährlichen 26,27 Millionen Franken werden wie folgt aufgeteilt: 1.75 Millionen Franken auf das Historische Museum Bern, 18,65 Millionen Franken auf Konzert Theater Bern, 3,35 Millionen Franken auf die Kornhausbibliotheken und 2,52 Millionen Franken auf die Dampfzentrale Bern. Bei allen vier Institutionen wird der Beitrag gegenüber der letzten Subventionsperioden leicht angehoben.